Prüfungsschema für die Umsatzsteuer (Übersicht)
Wörtlich übernommenes Prüfungsschema zur systematischen Bearbeitung umsatzsteuerlicher Fälle – von Unternehmereigenschaft und Steuerbarkeit bis Vorsteuerabzug und Zahllast.
Prüfungsschema für die Umsatzsteuer (Übersicht)
Klärung grundsätzlicher Fragen im Zusammenhang mit der Unternehmereigenschaft
1. Ist der umsatzsteuerliche Unternehmerbegriff von § 2 UStG erfüllt? Beachte § 2a, 2b UStG. (Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Einnahmeerzielungsabsicht)
2. Unterliegt der Unternehmer der Regelbesteuerung oder liegt ggf. eine von folgenden Personen vor
• Kleinunternehmer gem. § 19 UStG • Unternehmer, dessen Umsatzsteuer nach Durchschnittssätzen von § 24 UStG bemessen wird
3. Versteuert der Unternehmer seine entgeltlichen Leistungsumsätze nach vereinbarten (§ 16 Abs. 1 Satz 1 UStG) oder nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG)?
4. Treten alle Unternehmer unter der Umsatzsteueridentifikationsnummer ihres Mitgliedstaates auf?
I. Steuerbarkeit (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 oder 5 UStG)
Leistungsumsatz gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG
1. Liegt eine Lieferung oder eine sonstige Leistung vor?
Lieferung gem. § 3 Abs. 1 UStG oder der Lieferung gleichgestellter Vorgang gem. § 3 Abs. 1a UStG (Innergemeinschaftliches Verbringen) oder der Lieferung gleichgestellter Vorgang gem. § 3 Abs. 1b UStG (Unentgeltliche Wertabgabe)
Sonstige Leistung gem. § 3 Abs. 9 UStG oder der sonstigen Leistung gleichgestellter Vorgang gem. § 3 Abs. 9a UStG (Unentgeltliche Wertabgabe)
2. Führt ein Unternehmer gem. § 2 UStG (§ 2b UStG) die Leistung aus? (siehe oben)
3. Liegt der Ort der Lieferung oder sonstigen Leistung im Inland gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 UStG
Ortsvorschriften für Lieferungen: § 3 Abs. 5a UStG in Verbindung mit
§ 3c UStG (u.a. Fernverkauf) § 3e UStG (Lieferungen während einer Beförderung) § 3g UStG (Ort der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte)
§ 3 Abs. 8 UStG (Ort der Lieferung bei Einfuhr aus Drittland ins Inland) § 3 Abs. 7 UStG (unbewegte Lieferungen) § 3 Abs. 6 UStG (bewegte Lieferungen) (beachte ggf. § 3 Abs. 6a bzw. 6b UStG)
Ortsvorschriften für sonstige Leistungen:
1. Prüfungsschritt: § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG (Besonderheiten § 3a Abs. 6 Nr. 1 u. Abs. 7 UStG) § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b UStG (Besonderheit § 3e UStG) § 3b Abs. 1 S. 1 + 2 UStG
2. Prüfungsschritt: (nur wenn Leistungsempfänger = Nichtunternehmer, B2C) Grundsatz: § 3a Abs. 1 UStG = Unternehmersitzprinzip Ausnahmen: § 3a Abs. 3 Nr. 2 S. 3 UStG (Besonderheit Satz 4) § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c UStG § 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG § 3a Abs. 4 UStG § 3a Abs. 5 UStG (Besonderheiten § 3a Abs. 6 Nr. 2 u. 3 UStG) § 3b Abs. 1, 2, 3 UStG
3. Prüfungsschritt: (nur wenn Leistungsempf. = Unternehmer für sein Unternehmen / juristische Person, B2B) Grundsatz: § 3a Abs. 2 UStG = Empfängersitzprinzip Ausnahmen: § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG § 3a Abs. 8 UStG
4. Erfolgt die Lieferung bzw. die sonstige Leistung gegen Entgelt?
5. Erbringt der Unternehmer die Lieferung bzw. sonstige Leistung im Rahmen seines Unternehmens?
➔ Wenn 1. bis 5. erfüllt sind liegt gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ein steuerbarer Umsatz vor.
Einfuhr § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG
Wird ein Gegenstand aus dem Drittlandsgebiet gemäß § 1 Abs. 2a Satz 3 UStG in das Inland gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 UStG eingeführt?
➔ Wenn erfüllt unterliegt die Einfuhr gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG der Einfuhrumsatzsteuer.
Innergemeinschaftlicher Erwerb gem. § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG
1. Liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb gem. § 1a UStG vor? (beachte § 1b UStG)
Gelangt der Gegenstand aus einem Mitgliedstaat der EU in einen anderen Mitgliedstaat der EU (§ 1a Abs. 1 Nr. 1 UStG)?
Erfolgt der Erwerb durch einen Unternehmer für sein Unternehmen (§ 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG)?
Wird die Lieferung an den Erwerber durch einen Unternehmer (≠ Kleinunternehmer) im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt ausgeführt (§ 1a Abs. 1 Nr. 3 UStG)?
ODER
Liegt ein innergemeinschaftliches Verbringen gem. § 1a Abs. 2 UStG vor?
UND
wird bei den Unternehmern gem. § 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a) bis Buchst. d) UStG die Erwerbsschwelle von 12.500 € überschritten oder auf deren Anwendung verzichtet? (§ 1a Abs. 4 UStG)?
2. Erfolgt der Erwerb gegen Entgelt?
3. Liegt der Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs gem. § 3d Satz 1 UStG im Inland?
➔ Wenn 1. bis 3. erfüllt sind liegt gem. § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG ein steuerbarer Umsatz in Form eines innergemeinschaftlichen Erwerbes vor.
II. Steuerpflicht §§ 4 ff. UStG
1. Fällt der Umsatz unter eine Befreiungsvorschrift von §§ 4, 4b oder 5 UStG?
➔ Wenn der Umsatz unter eine Befreiungsvorschrift von §§ 4, 4b oder 5 fällt ist der Umsatz grundsätzlich steuerfrei. ➔ Wenn der Umsatz unter keine Befreiungsvorschrift von §§ 4, 4b oder 5 fällt ist der Umsatz mangels Steuerbefreiung steuerpflichtig.
Hinweis: Der folgende zweite Prüfungsschritt betrifft zwar den Vorsteuerabzug (vgl. VII), erscheint hier bei der Prüfung der §§ 4 ff. UStG aber als sinnvoll.
2. Unterliegt der Umsatz den Befreiungsvorschriften von § 4 Nr. 8 ff. UStG, so dass diese steuerfreien Umsätze grundsätzlich zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen?
3. Kann bei den steuerfreien Umsätzen ggf. auf die Anwendung der Steuerbefreiungsvorschrift gem. § 9 UStG verzichtet werden (Option)?
III. Bemessungsgrundlage (§ 10 UStG)
1. Welcher Wert kommt gem. § 10 UStG als Bemessungsgrundlage in Betracht?
a) das Entgelt (ohne Umsatzsteuer) gem. § 10 Abs. 1 UStG
bei Lieferungen, sonstigen Leistungen und beim innergemeinschaftlichen Erwerb, sofern tatsächlicher Leistungsaustausch vorliegt
(Bitte beachten: Ggf. sind Bruttopreise angegeben, so dass man im Zuge der Ermittlung der Bemessungsgrundlage die Umsatzsteuer herausrechnen muss. Beispiel: Bruttopreis: 210 €, Steuersatz: 19%, Bemessungsgrundlage: 176,47 € (210 € / 1,19))
b) der Nettoeinkaufspreis zzgl. Nebenkosten oder die Selbstkosten gem. § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG
aa) bei fiktiven Lieferungen § 3 Abs. 1a UStG bzw. fiktiven innergemeinschaftlichen Erwerben § 1a Abs. 2 UStG (innergemeinschaftliches Verbringen)
bb) bei unentgeltlichen Lieferungen i.S.d. § 3 Abs. 1b UStG
c) die entstandenen Ausgaben gem. § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 UStG
bei unentgeltlichen Leistungen i.S.d. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG bei unentgeltlichen Leistungen i.S.d. § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG
2. Liegen Entgeltsminderungen oder Entgeltserhöhungen gem. § 17 UStG vor?
3. Kommt es zur Anwendung der Mindest-Bemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 5 UStG?
IV. Steuersatz (§ 12 UStG)
Unterliegt der steuerpflichtige Umsatz dem Regelsteuersatz von 19% gem. § 12 Abs. 1 UStG, dem ermäßigten Steuersatz von 7% gem. § 12 Abs. 2 UStG (i.V.m. Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes) oder dem sog. „Nullsteuersatz“ (0%) gem. § 12 Abs. 3 UStG?
Wie hoch ist die Umsatzsteuer (USt) für den vorliegenden Umsatz in €?
V. Entstehung der Steuer (§ 13 und § 13b UStG)
Wann entsteht die Steuer für den vorliegenden Umsatz gem. § 13 und § 13b UStG?
VI. Steuerschuldner (§ 13a und § 13b UStG)
Wer ist Steuerschuldner, d.h. wer muss die Steuer an das Finanzamt abführen gem. § 13a und § 13b UStG?
VII. Vorsteuerabzug (§ 15 und § 15a UStG)
1. Liegen die grundsätzlichen Voraussetzungen i.S.d. § 15 Abs. 1 UStG vor? 2. Besteht ein Abzugsverbot gem. § 15 Abs. 1a oder 1b UStG? 3. Ist ein Ausschlusstatbestand gem. § 15 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 UStG erfüllt? 4. Ist eine Aufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG erforderlich? 5. Liegt ein Anwendungsfall des § 15a UStG vor? 6. In welcher Voranmeldung / Jahreserklärung ist die Vorsteuer (VoSt) zu erfassen?
VIII. Ermittlung der Zahllast
Wie hoch ist die verbleibende Umsatzsteuer (USt ./. VoSt) für den Voranmeldungszeitraum bzw. für das Kalenderjahr?