§ 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG
Steuerbare Umsätze (Abs. 1, Nr. 5) — Umsatzsteuergesetz
Gesetzeswortlaut
§ 1 UStG · Steuerbare Umsätze
Absatz 1
Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit entfällt nicht, wenn der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung ausgeführt wird oder nach gesetzlicher Vorschrift als ausgeführt gilt; 2. (weggefallen) 3. (weggefallen) 4. die Einfuhr von Gegenständen im Inland oder in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg (Einfuhrumsatzsteuer); 5. der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt.
Amtlicher Gesetzestext · Gesetze im Internet · UStG – zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 29.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197)
Steuerstoff-Erklärung
Die Werklieferung ist steuerbar nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Der innergemeinschaftliche Erwerb ist steuerbar nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG.
Worum geht es?
§ 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG steht in steuerstoff für Steuerbare Umsätze (Abs. 1, Nr. 5) — Umsatzsteuergesetz und wird in 4 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die Werklieferung ist steuerbar nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG.
- Der innergemeinschaftliche Erwerb ist steuerbar nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG.
- Der Unternehmer Becker aus Deutschland kauft zehn Türen von einem Unternehmer aus den Niederlanden.
- I. Steuerbarkeit (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 oder 5 UStG)
- Liegt der Ort der Lieferung oder sonstigen Leistung im Inland gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 UStG
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.
- Binnenmarkt: Holzanbau, innergemeinschaftlicher Erwerb und WerklieferungUmsatzsteuerPrüfung einer Werklieferung im Inland mit Anzahlung sowie innergemeinschaftlichem Erwerb von Material aus Belgien.
- Binnenmarkt: Innergemeinschaftlicher Erwerb von Türen und VorsteueraufteilungUmsatzsteuerInnergemeinschaftlicher Erwerb mit teilweisem Vorsteuerabzug bei gemischt verwendeten Wirtschaftsgütern.
- Prüfungsschema für die Umsatzsteuer (Übersicht)UmsatzsteuerWörtlich übernommenes Prüfungsschema zur systematischen Bearbeitung umsatzsteuerlicher Fälle – von Unternehmereigenschaft und Steuerbarkeit bis Vorsteuerabzug und Zahllast.
- Umsatzsteuer – EU-Reihengeschäfte und innergemeinschaftliches DreiecksgeschäftUmsatzsteuerPrüfung von bewegter und ruhender Lieferung, innergemeinschaftlichem Erwerb, Registrierung im EU-Ausland und Vereinfachung nach § 25b UStG.
Verwandte Fundstellen
- §1 Abs.1a UStG – Steuerbare Umsätze (Abs.1a) — Umsatzsteuergesetz
- § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG – Steuerbare Umsätze (Abs. 1, Nr. 1) — Umsatzsteuergesetz
- § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG – Steuerbare Umsätze (Abs. 1, Nr. 4) — Umsatzsteuergesetz
- § 1 Abs. 1 UStG – Steuerbare Umsätze (Abs. 1) — Umsatzsteuergesetz
- § 1 Abs. 2a Satz 3 UStG – Steuerbare Umsätze (Abs. 2a, Satz 3) — Umsatzsteuergesetz
- § 1 Abs. 2a UStG – Steuerbare Umsätze (Abs. 2a) — Umsatzsteuergesetz
- § 1 Abs. 2 Satz 1 UStG – Steuerbare Umsätze (Abs. 2, Satz 1) — Umsatzsteuergesetz
- § 1 Abs. 2 UStG – Steuerbare Umsätze (Abs. 2) — Umsatzsteuergesetz
- § 1 Abs. 3 UStG – Steuerbare Umsätze (Abs. 3) — Umsatzsteuergesetz
- § 1 UStG – Steuerbare Umsätze — Umsatzsteuergesetz