Gesetz

§ 12 Abs. 3 UStG

Steuersätze (Abs. 3) — Umsatzsteuergesetz

Gesetzeswortlaut

§ 12 UStG · Steuersätze

amtlicher Text

Absatz 1

Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

Amtlicher Gesetzestext · Gesetze im Internet · UStG – zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 29.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197)

Steuerstoff-Erklärung

Unterliegt der steuerpflichtige Umsatz dem Regelsteuersatz von 19% gem. § 12 Abs. 1 UStG, dem ermäßigten Steuersatz von 7% gem. § 12 Abs. 2 UStG (i.V.m. Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes) oder dem sog. „Nullsteuersatz“ (0%) gem. § 12 Abs. 3 UStG?

Worum geht es?

§ 12 Abs. 3 UStG steht in steuerstoff für Steuersätze (Abs. 3) — Umsatzsteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Unterliegt der steuerpflichtige Umsatz dem Regelsteuersatz von 19% gem. § 12 Abs. 1 UStG, dem ermäßigten Steuersatz von 7% gem. § 12 Abs. 2 UStG (i.V.m. Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes) oder dem sog. „Nullsteuersatz“ (0%) gem. § 12 Abs. 3 UStG?

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