§ 9 UStG
Vorschrift im Umsatzsteuergesetz
Gesetzeswortlaut
§ 9 UStG · Verzicht auf Steuerbefreiungen
Absatz 1
Der Unternehmer kann einen Umsatz, der nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a bis g, Nr. 9 Buchstabe a, Nr. 12, 13 oder 19 steuerfrei ist, als steuerpflichtig behandeln, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird.
Absatz 2
Der Verzicht auf Steuerbefreiung nach Absatz 1 ist bei der Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten (§ 4 Nr. 9 Buchstabe a), bei der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken (§ 4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe a) und bei den in § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe b und c bezeichneten Umsätzen nur zulässig, soweit der Leistungsempfänger das Grundstück ausschließlich für Umsätze verwendet oder zu verwenden beabsichtigt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Der Unternehmer hat die Voraussetzungen nachzuweisen.
Absatz 3
Der Verzicht auf Steuerbefreiung nach Absatz 1 ist bei Lieferungen von Grundstücken (§ 4 Nr. 9 Buchstabe a) im Zwangsversteigerungsverfahren durch den Vollstreckungsschuldner an den Ersteher bis zur Aufforderung zur Abgabe von Geboten im Versteigerungstermin zulässig. Bei anderen Umsätzen im Sinne von § 4 Nummer 9 Buchstabe a kann der Verzicht auf Steuerbefreiung nach Absatz 1 nur in dem gemäß § 311b Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs notariell zu beurkundenden Vertrag erklärt werden.
Amtlicher Gesetzestext · Gesetze im Internet · UStG – zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 29.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197)
Steuerstoff-Erklärung
Erst wenn wirksam nach § 9 Abs. 1 und Abs. 3 UStG zur Steuerpflicht optiert wurde, kann § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG eingreifen. **§ 4 Nr. 9 Buchst. a → § 9 prüfen → bei Option § 13b prüfen.**
Worum geht es?
§ 9 UStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Umsatzsteuergesetz und wird in 17 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Erst wenn wirksam nach § 9 Abs. 1 und Abs. 3 UStG zur Steuerpflicht optiert wurde, kann § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG eingreifen.
- § 4 Nr. 9 Buchst. a → § 9 prüfen → bei Option § 13b prüfen.**
- Dies gilt auch, wenn ein ursprünglich steuerfreier Umsatz aufgrund einer wirksamen Option nach § 9 UStG steuerpflichtig behandelt wird.
- § 9 UStG ermöglicht deshalb unter bestimmten Voraussetzungen den Verzicht auf die Steuerbefreiung.
- Eine Option ist nur bei den ausdrücklich in § 9 Abs. 1 UStG genannten Steuerbefreiungen möglich.
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.
- Reverse Charge, Steuersatz, Bemessungsgrundlage und VorsteuerabzugUmsatzsteuerUmsatzsteuerliche Prüfung von § 13b UStG, Steuersätzen, Bemessungsgrundlage, Unternehmenszuordnung, Vorsteuerabzug, Ausschlussumsätzen und Vorsteueraufteilung.
- Option zur Umsatzsteuer bei Grundstücksvermietung und GrundstücksveräußerungUmsatzsteuer / GrundstückePrüfung des Verzichts auf die Steuerbefreiung nach § 9 UStG bei Vermietung und Veräußerung von Grundstücken einschließlich § 9 Abs. 2, Altgebäuderegelung des § 27 Abs. 2, notarieller Option und Reverse Charge nach § 13b UStG.
- Prüfung von Ausgangsumsätzen, Lieferort und ReihengeschäftenUmsatzsteuerUmfassendes Prüfungsschema für umsatzsteuerliche Ausgangsumsätze: Leistungsart, Leistungsumfang, Ort, Zeitpunkt, Steuerbarkeit, Steuerbefreiung, Steuersatz, Bemessungsgrundlage, Verfügungsmacht sowie bewegte und unbewegte Lieferungen im Reihengeschäft.
- Steuerbefreiungen: Ausfuhrlieferungen, Reihengeschäfte und GrundstücksumsätzeUmsatzsteuerSystematik der Umsatzsteuerbefreiungen, Ausfuhrlieferungen nach §§ 4 Nr. 1 Buchst. a, 6 UStG, Zuordnung der Beförderung im Reihengeschäft und Grundstücksumsätze nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG.
- Vermietung, Option zur Steuerpflicht, Steuersatz, Bemessungsgrundlage und TauschUmsatzsteuerUmsatzsteuerliche Behandlung der Grundstücksvermietung nach § 4 Nr. 12 UStG, Ausnahmen, Option nach § 9 UStG, ermäßigte Steuersätze, Entgelt sowie Tausch und tauschähnliche Umsätze.
- Gebäude: Vorsteuerabzug nach Verwendungsabsicht und Berichtigung nach § 15a UStGUmsatzsteuerVorsteueraufteilung bei gemischt geplanter Gebäudevermietung und spätere Vorsteuerberichtigung bei abweichender tatsächlicher Erstverwendung.
- § 13b UStG – Grundstückslieferung mit Option zur SteuerpflichtUmsatzsteuerVerkauf eines Grundstücks mit Verzicht auf die Steuerbefreiung (§ 9 UStG) und Steuerschuld des Leistungsempfängers.
- Vorsteuerberichtigung bei gemischt genutzten Gebäuden (§ 15a UStG)UmsatzsteuerVorsteuerberichtigung bei Änderung der unternehmerischen oder privaten Nutzung sowie bei späterer Grundstücksveräußerung.
- Veräußerung eines unbebauten Grundstücks mit Option zur SteuerpflichtUmsatzsteuerUmsatzsteuerliche Behandlung einer Grundstückslieferung mit Verzicht auf die Steuerbefreiung.
- Unternehmereigenschaft im Umsatzsteuerrecht – kompaktUmsatzsteuerKompakte Übersicht zu Unternehmerfähigkeit, nachhaltiger Tätigkeit, Selbständigkeit, Erbfall, Grundstücksgemeinschaften, Strohmann, Arbeitsgemeinschaften und Kapitalgesellschaften nach § 2 UStG.
- Grundstücksverkäufe: Umsatzsteuer, Option und VorsteuerberichtigungGrundstückeKompaktüberblick zu § 4 Nr. 9a UStG, Option nach § 9 UStG, Reverse Charge nach § 13b UStG sowie Vorsteuerabzug und Berichtigung nach §§ 15, 15a UStG.
- Sonderbetriebsvermögen bei Personengesellschaften – Darstellung anhand von BeispielsfällenPersonengesellschaftenZum steuerlichen Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft können neben dem Gesamthandsvermögen auch Wirtschaftsgüter und Schulden eines Gesellschafters gehören. Der Beitrag erklärt Mitunternehmereigenschaft, Sonderbetriebsvermögen I und II sowie Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben anhand praxisnaher Fälle.
- Umsatzsteuer – Grundstücksumsätze: Vermietung, Steuerbefreiung, Option und BeherbergungUmsatzsteuerPraxiswissen zu § 4 Nr. 12 UStG: Grundstücksvermietung, Nebenleistungen, gemischte Verträge, Ausschlüsse, Mietvertragsauflösung, Option nach § 9 UStG und Beherbergungsleistungen.
- Beschränkung des Vorsteuerabzugs: geringe Ursache – große WirkungUmsatzsteuerKompakter Praxisüberblick zu § 15 UStG: Bewirtung, steuerfreie Ausgangsumsätze, gemischt genutzte Grundstücke, Auslandsumsätze und Vorsteuerberichtigung bei späterer Nutzungsänderung.
- Umsatzsteuer – Grundstücksumsätze: Geschäftsveräußerung, Steuerbefreiung, Option und VermietungUmsatzsteuerPraxiswissen zu Grundstücksumsätzen: GiG, § 4 Nr. 9a UStG, Grundstücksbegriff, Option nach § 9 UStG, § 13b UStG sowie Vermietung und Verpachtung nach § 4 Nr. 12a UStG.
- Prüfungsschema für die Umsatzsteuer (Übersicht)UmsatzsteuerWörtlich übernommenes Prüfungsschema zur systematischen Bearbeitung umsatzsteuerlicher Fälle – von Unternehmereigenschaft und Steuerbarkeit bis Vorsteuerabzug und Zahllast.
- Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG – die wichtigsten AnwendungsfälleUmsatzsteuerKompakter Praxisüberblick zu Verwendungsänderungen, Berichtigungszeiträumen, Bagatellgrenzen und typischen Fällen bei Gebäuden, Reparaturen, Fahrzeugen, Leasing und Kleinunternehmern.