Gesetz

§ 1 Abs. 2 Satz 1 UStG

Steuerbare Umsätze (Abs. 2, Satz 1) — Umsatzsteuergesetz

Gesetzeswortlaut

§ 1 UStG · Steuerbare Umsätze

amtlicher Text

Absatz 1 · Satz 1

Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.

Amtlicher Gesetzestext · Gesetze im Internet · UStG – zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 29.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197)

Steuerstoff-Erklärung

I. Steuerbarkeit (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 oder 5 UStG) Leistungsumsatz gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG

Worum geht es?

§ 1 Abs. 2 Satz 1 UStG steht in steuerstoff für Steuerbare Umsätze (Abs. 2, Satz 1) — Umsatzsteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • I. Steuerbarkeit (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 oder 5 UStG)
  • Liegt der Ort der Lieferung oder sonstigen Leistung im Inland gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 UStG
  • ➔ Wenn 1. bis 5. erfüllt sind liegt gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ein steuerbarer Umsatz vor.
  • Wird ein Gegenstand aus dem Drittlandsgebiet gemäß § 1 Abs. 2a Satz 3 UStG in das Inland gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 UStG eingeführt?
  • ➔ Wenn erfüllt unterliegt die Einfuhr gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG der Einfuhrumsatzsteuer.

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