Gesetz

§ 24 UStG

Vorschrift im Umsatzsteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

• Kleinunternehmer gem. § 19 UStG • Unternehmer, dessen Umsatzsteuer nach Durchschnittssätzen von § 24 UStG bemessen wird

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 24 UStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Umsatzsteuergesetz und wird in 3 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Grundprinzip des innergemeinschaftlichen Erwerbs
  • Unternehmer, dessen Umsatzsteuer nach Durchschnittssätzen von § 24 UStG bemessen wird
  • Wechsel zwischen allgemeiner Besteuerung und Durchschnittssatzbesteuerung nach §§ 23, 23a oder § 24 UStG.

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