§ 13b UStG
Leistungsempfänger als Steuerschuldner (Reverse Charge) — Umsatzsteuergesetz
Gesetzeswortlaut
§ 13b UStG · Leistungsempfänger als Steuerschuldner
Absatz 1
Für nach § 3a Absatz 2 im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind.
Amtlicher Gesetzestext · Gesetze im Internet · UStG – zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 29.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197)
Steuerstoff-Erklärung
⇨ Teil A: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG § 13b UStG durchbricht diesen Grundsatz bei bestimmten steuerpflichtigen Umsätzen.
Worum geht es?
§ 13b UStG steht in steuerstoff für Leistungsempfänger als Steuerschuldner (Reverse Charge) — Umsatzsteuergesetz und wird in 26 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- ⇨ Teil A: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG
- § 13b UStG durchbricht diesen Grundsatz bei bestimmten steuerpflichtigen Umsätzen.
- § 13b UStG führt nicht zu einer Steuerbefreiung.
- Ist der Umsatz in § 13b Abs. 1 oder Abs. 2 UStG genannt?
- Erfüllt der Leistungsempfänger die Voraussetzungen des § 13b Abs. 5 UStG?
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.
- Reverse Charge, Steuersatz, Bemessungsgrundlage und VorsteuerabzugUmsatzsteuerUmsatzsteuerliche Prüfung von § 13b UStG, Steuersätzen, Bemessungsgrundlage, Unternehmenszuordnung, Vorsteuerabzug, Ausschlussumsätzen und Vorsteueraufteilung.
- Steuerentstehung, Anzahlungen und Vorsteuerabzug nach §§ 13 und 15 UStGUmsatzsteuerSollbesteuerung, Leistungszeitpunkt, Teil- und Anzahlungen, Voraussetzungen und Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs sowie Aufteilung und besondere Vorsteuerausschlüsse.
- Option zur Umsatzsteuer bei Grundstücksvermietung und GrundstücksveräußerungUmsatzsteuer / GrundstückePrüfung des Verzichts auf die Steuerbefreiung nach § 9 UStG bei Vermietung und Veräußerung von Grundstücken einschließlich § 9 Abs. 2, Altgebäuderegelung des § 27 Abs. 2, notarieller Option und Reverse Charge nach § 13b UStG.
- Prüfung von Ausgangsumsätzen, Lieferort und ReihengeschäftenUmsatzsteuerUmfassendes Prüfungsschema für umsatzsteuerliche Ausgangsumsätze: Leistungsart, Leistungsumfang, Ort, Zeitpunkt, Steuerbarkeit, Steuerbefreiung, Steuersatz, Bemessungsgrundlage, Verfügungsmacht sowie bewegte und unbewegte Lieferungen im Reihengeschäft.
- § 13b UStG – Werkleistung eines EU-UnternehmersUmsatzsteuerWerkleistung eines Unternehmers aus dem EU-Ausland an einen deutschen Unternehmer (Reverse Charge).
- § 13b UStG – Grundstückslieferung mit Option zur SteuerpflichtUmsatzsteuerVerkauf eines Grundstücks mit Verzicht auf die Steuerbefreiung (§ 9 UStG) und Steuerschuld des Leistungsempfängers.
- Reverse-Charge bei GrundstückslieferungenUmsatzsteuer
- Reverse Charge (§ 13b UStG) — Grundschema & AnwendungsfälleUmsatzsteuerLeistender stellt netto, Empfänger schuldet die USt; Vorsteuerabzug gleichzeitig möglich.
- Umsatzsteuer — Grundprüfung (Steuerbarkeit, Ort, Steuerschuldner)UmsatzsteuerPrüffolge: Leistungsaustausch → Leistungsort → Steuerbefreiung → Bemessungsgrundlage → Steuersatz → Steuerschuldner → Entstehungszeitpunkt.
- Unternehmereigenschaft im Umsatzsteuerrecht – kompaktUmsatzsteuerKompakte Übersicht zu Unternehmerfähigkeit, nachhaltiger Tätigkeit, Selbständigkeit, Erbfall, Grundstücksgemeinschaften, Strohmann, Arbeitsgemeinschaften und Kapitalgesellschaften nach § 2 UStG.
- Grundstücksverkäufe: Umsatzsteuer, Option und VorsteuerberichtigungGrundstückeKompaktüberblick zu § 4 Nr. 9a UStG, Option nach § 9 UStG, Reverse Charge nach § 13b UStG sowie Vorsteuerabzug und Berichtigung nach §§ 15, 15a UStG.
- Beschränkung des Vorsteuerabzugs: geringe Ursache – große WirkungUmsatzsteuerKompakter Praxisüberblick zu § 15 UStG: Bewirtung, steuerfreie Ausgangsumsätze, gemischt genutzte Grundstücke, Auslandsumsätze und Vorsteuerberichtigung bei späterer Nutzungsänderung.
- Umsatzsteuer – Dienstleistungen EU/Drittland: B2C, Beförderung und E-CommerceUmsatzsteuerLeistungsort bei B2C-Dienstleistungen, Personen- und Güterbeförderung, Beförderungsmittelvermietung, Tätigkeits- und Vermittlungsleistungen, Katalogleistungen, elektronischen Leistungen und Drittlandsnutzung.
- Umsatzsteuer – Dienstleistungen EU/Drittland: Leistungsort in AusnahmefällenUmsatzsteuerLeistungsort bei Grundstücksleistungen, Vermietung von Beförderungsmitteln, Veranstaltungen, Messen, Restaurationsleistungen, Eintrittsberechtigungen und Drittlandsfällen.
- Umsatzsteuer – Dienstleistungen EU/Drittland: Reverse Charge, ZM und RechnungslegungUmsatzsteuerPraxiswissen zu grenzüberschreitenden Dienstleistungen, § 3a UStG, Reverse Charge, Zusammenfassender Meldung, § 18b UStG und besonderen Rechnungspflichten.
- Factoring & Re-Factoring: stille Zession als VorsteuerfalleUmsatzsteuerFG Düsseldorf: Entscheidend ist der tatsächliche Forderungseinzug. Bleibt der Einzug beim Forderungsverkäufer, kann statt einer steuerpflichtigen Factoringleistung ein steuerfreies Forderungsgeschäft nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG vorliegen – mit möglicher Vorsteuerkürzung.
- Umsatzsteuer – Grundstücksumsätze: Geschäftsveräußerung, Steuerbefreiung, Option und VermietungUmsatzsteuerPraxiswissen zu Grundstücksumsätzen: GiG, § 4 Nr. 9a UStG, Grundstücksbegriff, Option nach § 9 UStG, § 13b UStG sowie Vermietung und Verpachtung nach § 4 Nr. 12a UStG.
- Umsatzsteuer – Innergemeinschaftlicher Erwerb: Sonderfälle, Erwerbsschwelle und USt-IdNr.UmsatzsteuerPraxisüberblick zu § 3d UStG, Verwendung einer abweichenden USt-IdNr., Vorsteuerabzug, Werklieferungen, Treibstoff, Differenzbesteuerung und Erwerbsschwelle.
- Umsatzsteuer – Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStGUmsatzsteuerAktueller Überblick ab 2025: Umsatzgrenzen, Gesamtumsatz, Rechtsfolgen, Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung und Vorsteuerkorrektur beim Wechsel der Besteuerungsform.
- Prüfungsschema für die Umsatzsteuer (Übersicht)UmsatzsteuerWörtlich übernommenes Prüfungsschema zur systematischen Bearbeitung umsatzsteuerlicher Fälle – von Unternehmereigenschaft und Steuerbarkeit bis Vorsteuerabzug und Zahllast.
- Umsatzsteuer – § 13b UStG: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)UmsatzsteuerPrüfungsschema und Praxiswissen zu § 13b UStG: Leistungstatbestände, Empfängerqualifikation, Vereinfachungsregel, Rechnung, Vorsteuer, Energie, Grundstücke, Bau- und Gebäudereinigungsleistungen.
- Umsatzsteuer – Sonstige Leistungen, Leistungsort und FernverkaufUmsatzsteuerKompaktwissen zur Abgrenzung von Lieferung und sonstiger Leistung, einheitlichen Leistungen, Leistungszeitpunkt, grenzüberschreitenden B2B-Leistungen und innergemeinschaftlichem Fernverkauf.
- Reverse Charge ab 1.7.2028: ViDA erweitert die Steuerschuldnerschaft bei Inbound-LieferungenUmsatzsteuerAb 1.7.2028 wird Art. 194 MwStSystRL teilweise verpflichtend: Bei in Deutschland steuerbaren B2B-Umsätzen eines hier weder ansässigen noch umsatzsteuerlich registrierten Unternehmers soll grundsätzlich der in Deutschland erfasste Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schulden. Deutschland muss dafür insbesondere § 13b UStG auf weitere Lieferungen ausweiten.
- Welche Steuer kann einen Kleinunternehmer trotz Anwendung des § 19 UStG treffen?UmsatzsteuerKleinunternehmer · schwer
- Was ändert das Reverse-Charge-Verfahren grundsätzlich?UmsatzsteuerReverse Charge · schwer
- Eine nach § 13b UStG geschuldete Umsatzsteuer kann beim Leistungsempfänger unter den allgemeinen Voraussetzungen zugleich als Vorsteuer abziehbar sein.UmsatzsteuerReverse Charge · mittel
Verwandte Fundstellen
- § 13b Abs. 1 UStG – Leistungsempfänger als Steuerschuldner (Reverse Charge) (Abs. 1) — Umsatzsteuergesetz
- § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG – Leistungsempfänger als Steuerschuldner (Reverse Charge) (Abs. 2, Nr. 1) — Umsatzsteuergesetz
- § 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG – Leistungsempfänger als Steuerschuldner (Reverse Charge) (Abs. 2, Nr. 2) — Umsatzsteuergesetz
- § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG – Leistungsempfänger als Steuerschuldner (Reverse Charge) (Abs. 2, Nr. 3) — Umsatzsteuergesetz
- § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG – Leistungsempfänger als Steuerschuldner (Reverse Charge) (Abs. 2, Nr. 4) — Umsatzsteuergesetz
- § 13b Abs. 2 Nr. 5 UStG – Leistungsempfänger als Steuerschuldner (Reverse Charge) (Abs. 2, Nr. 5) — Umsatzsteuergesetz
- § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG – Leistungsempfänger als Steuerschuldner (Reverse Charge) (Abs. 2, Nr. 8) — Umsatzsteuergesetz
- § 13b Abs. 2 UStG – Leistungsempfänger als Steuerschuldner (Reverse Charge) (Abs. 2) — Umsatzsteuergesetz
- § 13b Abs. 5 UStG – Leistungsempfänger als Steuerschuldner (Reverse Charge) (Abs. 5) — Umsatzsteuergesetz