§ 20 UStG
Vorschrift im Umsatzsteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
3. Versteuert der Unternehmer seine entgeltlichen Leistungsumsätze nach vereinbarten (§ 16 Abs. 1 Satz 1 UStG) oder nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG)?
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Worum geht es?
§ 20 UStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Umsatzsteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Versteuert der Unternehmer seine entgeltlichen Leistungsumsätze nach vereinbarten (§ 16 Abs. 1 Satz 1 UStG) oder nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG)?
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