Gesetz

§ 20 UStG

Vorschrift im Umsatzsteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

3. Versteuert der Unternehmer seine entgeltlichen Leistungsumsätze nach vereinbarten (§ 16 Abs. 1 Satz 1 UStG) oder nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG)?

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 20 UStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Umsatzsteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Versteuert der Unternehmer seine entgeltlichen Leistungsumsätze nach vereinbarten (§ 16 Abs. 1 Satz 1 UStG) oder nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG)?

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