Abgaben
Öffentlich-rechtliche Geldleistungen wie Steuern, Gebühren und Beiträge.
Begriffe und Abkürzungen aus Steuern, Rechnungswesen, Finance und Transaktionen – kompakt erklärt und sofort durchsuchbar.
A–Z
400 Begriffe
29 Einträge
Öffentlich-rechtliche Geldleistungen wie Steuern, Gebühren und Beiträge.
25 % pauschale Einkommensteuer auf private Kapitalerträge (zzgl. Soli/KiSt).
Anlagegüter, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist und deren Wert deshalb regelmäßig abgeschrieben wird.
Buchung zur Vorbereitung oder Durchführung des Jahresabschlusses, etwa Abgrenzungen, Abschreibungen oder Umbuchungen.
Planmäßige oder außerplanmäßige Verteilung beziehungsweise Erfassung des Wertverzehrs eines Vermögensgegenstands oder Wirtschaftsguts.
Steuerliche Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Wirtschaftsguts auf seine Nutzungsdauer.
Aktiengesellschaft – Kapitalgesellschaft mit handelbaren Anteilen an der Börse möglich.
Ergänzende Pflichtangaben zum Jahresabschluss (IFRS/HGB), erklärt Bilanz und GuV.
Steuerliches Formular zur standardisierten Übermittlung einer Einnahmenüberschussrechnung.
Anlage zur Einkommensteuererklärung für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und damit zusammenhängende Werbungskosten.
Anlage zur Einkommensteuererklärung für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb dauerhaft zu dienen.
Aufwendungen für Erwerb und Versetzung eines Vermögensgegenstands in einen betriebsbereiten Zustand, vermindert um Anschaffungspreisminderungen.
Zusätzliche direkt zurechenbare Kosten des Erwerbs, etwa Transport-, Notar- oder Vermittlungskosten.
Zahlung vor vollständiger Erbringung einer Lieferung oder sonstigen Leistung; umsatzsteuerlich kann sie die Steuerentstehung auslösen.
Abgabenordnung – allgemeines Grundlagengesetz des deutschen Steuerrechts (Verfahrensrecht).
Advance Pricing Agreement – verbindliche Vorabstimmung zu Verrechnungspreisen mit Finanzbehörden.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten – Ausgaben vor dem Abschlussstichtag für Aufwand nach dem Stichtag.
Pauschaler Werbungskostenabzug bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, soweit keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden.
Alle Einnahmen, die einem Arbeitnehmer aus einem Dienstverhältnis zufließen.
Kauf bestimmter Vermögenswerte eines Unternehmens statt der Anteile (Share Deal).
Außensteuergesetz – regelt Besteuerung bei Auslandssachverhalten (Wegzug, Zwischengesellschaft).
EU Anti Tax Avoidance Directive – europäische Vorgaben gegen aggressive Steuerstrukturen.
Gesetzlicher Zeitraum, während dessen Bücher, Belege und andere steuerlich oder handelsrechtlich relevante Unterlagen aufzubewahren sind.
Kontrollorgan einer großen Kapitalgesellschaft, überwacht Geschäftsführung.
Prüfung steuerlicher Verhältnisse durch die Finanzbehörde beim Steuerpflichtigen oder dessen Berater.
Zwangsläufig entstehende besondere Aufwendungen, die unter gesetzlichen Voraussetzungen die Einkommensteuer mindern können.
Vorläufiges Aussetzen der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsakts unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
Berufliche Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte mit möglichen Reisekostenfolgen.
25 Einträge
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – überwacht Banken, Versicherungen, Kapitalmärkte.
Internationale Bankenregeln zur Eigenkapital- und Liquiditätssicherung.
Höchstbetrag des Arbeitsentgelts, bis zu dem Beiträge in einem Zweig der Sozialversicherung berechnet werden.
Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung, nach dem Buchungen grundsätzlich durch nachvollziehbare Belege dokumentiert werden sollen.
Wert- oder Betragsgröße, auf die ein Steuersatz, eine Messzahl oder eine andere Berechnungsregel angewendet wird.
Base Erosion and Profit Shifting – OECD-Initiative gegen Gewinnverlagerung.
Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind und grundsätzlich den steuerlichen Gewinn mindern.
Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind.
Außenprüfung der steuerlichen Verhältnisse eines Steuerpflichtigen durch die Finanzverwaltung.
Feste Geschäftseinrichtung im Ausland, die zu Steuerpflicht im anderen Staat führt.
Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb steuerlich zugeordnet werden.
Gewinnermittlung durch Vergleich des Betriebsvermögens am Schluss zweier Wirtschaftsjahre unter Berücksichtigung von Entnahmen und Einlagen.
Ermittlung des Wertansatzes von Vermögensgegenständen, Wirtschaftsgütern oder Schulden nach handels- oder steuerrechtlichen Vorschriften.
Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital eines Unternehmens zu einem Stichtag.
Tag, auf den eine Bilanz erstellt und Vermögen sowie Schulden bewertet werden.
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – Reform des HGB-Jahresabschlusses in Deutschland.
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – Anpassung deutscher Bilanzregeln an EU-Recht.
Strategisches Entscheidungsgremium auf höchster Unternehmensebene.
Pflichtdokument zur Information von Investoren bei Börsengang oder Kapitalaufnahme.
Inländischer Listenpreis eines Kraftfahrzeugs bei Erstzulassung einschließlich Umsatzsteuer und werkseitiger Sonderausstattung; relevant etwa bei der Dienstwagenbesteuerung.
Gesetzliche Verpflichtung, Geschäftsvorfälle nach bestimmten Regeln aufzuzeichnen und Bücher zu führen.
Formalisierte Darstellung einer Buchung nach dem Prinzip Soll an Haben.
Wert, mit dem ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Bilanz angesetzt ist.
IFRS-Begriff für Unternehmenskauf – führt zu IFRS 3 PPA und Goodwill.
Bundesverband Investment und Asset Management – Branchenverband der Fondsindustrie.
18 Einträge
Vertragliche Überlassung von Geld oder vertretbaren Sachen mit Rückzahlungsverpflichtung.
Im Umsatzsteuer-Kontext gebräuchliche Kurzbezeichnung für die durch Dauerfristverlängerung verschobene Abgabefrist.
Verlängerung der Abgabefrist für Umsatzsteuer-Voranmeldungen um einen Monat unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
Deutscher Leitindex mit den 40 größten börsennotierten Unternehmen.
Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung mehrfacher Steuerbelastung.
Unternehmensbewertung durch Abzinsung zukünftiger Cash Flows.
Endgültiger rechtlicher Vollzug eines Unternehmenskaufs.
Verlagerung von Fremdkapital in die operative Gesellschaft nach einem Buyout.
Latente Steuer aus temporären Differenzen zwischen Handels und Steuerbilanz.
Abschreibungsmethode mit fallenden Abschreibungsbeträgen, soweit sie steuerlich für den jeweiligen Zeitraum zugelassen ist.
Modell zur Zuordnung von IP Gewinnen nach Funktionen Entwicklung und Schutz.
Steuerliche Erfassung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines betrieblichen oder arbeitgebereigenen Fahrzeugs.
Steuergestaltung mit gezieltem Zeitpunkt von Aktienkauf und Verkauf.
Beruflich veranlasste Führung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort neben dem eigenen Hausstand am Lebensmittelpunkt.
Zeitliche Begrenzung für den Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen bei längerfristiger Tätigkeit an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte.
Besteuerung von Gewinnen die noch nicht als Liquidität zugeflossen sind.
Umfassende Prüfung eines Unternehmens vor einer Transaktion.
Betrag, den ein Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt oder verausgabt und der nicht zum eigenen Entgelt gehört.
16 Einträge
Zinssatz, der neben dem Nominalzins weitere preisbestimmende Kosten und Zahlungszeitpunkte einer Finanzierung berücksichtigt.
Selbst erstellter Ersatzbeleg, wenn ein Fremdbeleg ausnahmsweise nicht verfügbar ist; seine steuerliche Anerkennung hängt vom Einzelfall ab.
Umgangssprachliche Bezeichnung für bestimmte private oder unentgeltliche Nutzungen betrieblicher Leistungen oder Gegenstände mit steuerlichen Folgen.
Umsatzsteuer, die bei der Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet erhoben wird.
Steuerliche Rechengröße, die sich nach den gesetzlichen Abzügen vom Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt.
Steuerliche Ergebnisgrößen der sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes.
Eine der gesetzlich bestimmten Kategorien, denen steuerbare Einkünfte für die Einkommensteuer zugeordnet werden.
Zuführung eines Wirtschaftsguts oder Werts aus dem privaten Bereich in ein Betriebsvermögen.
Gewinnermittlung durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip.
Außergerichtlicher Rechtsbehelf gegen bestimmte Verwaltungsakte der Finanzbehörden.
Frist, innerhalb der ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid oder anderen anfechtbaren Verwaltungsakt eingelegt werden muss.
Pauschaler Werbungskostenabzug für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beziehungsweise bestimmten Sammelpunkten.
Überführung eines Wirtschaftsguts, einer Nutzung oder Leistung aus dem betrieblichen in den privaten oder betriebsfremden Bereich.
Aufwendungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines bereits vorhandenen Vermögensgegenstands ohne Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts.
Bilanz zu Beginn eines Geschäftsbetriebs oder Rechnungslegungszeitraums als Ausgangspunkt der Buchführung.
Ortsfeste betriebliche Einrichtung, der ein Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist; zentral für die Abgrenzung von Fahrt- und Reisekosten.
10 Einträge
Zeitnah und ordnungsgemäß geführte Aufzeichnung betrieblicher und privater Fahrzeugfahrten zur Ermittlung des privaten Nutzungsanteils.
Zeitpunkt, ab dem eine geschuldete Leistung verlangt und erfüllt werden muss.
Zeitraum, innerhalb dessen eine Steuer grundsätzlich festgesetzt, aufgehoben oder geändert werden darf.
Ablauf der Festsetzungsfrist mit der Folge, dass eine Steuerfestsetzung grundsätzlich nicht mehr zulässig ist.
Systematische Erfassung und Verarbeitung der Geschäftsvorfälle eines Unternehmens für Rechnungslegung und Besteuerung.
Anspruch eines Gläubigers auf eine Leistung, regelmäßig auf Zahlung eines Geldbetrags.
Betrag, der von einer Bemessungsgrundlage abgezogen wird, sodass nur der übersteigende Teil belastet wird.
Grenzbetrag, bei dessen Überschreiten grundsätzlich der gesamte Betrag und nicht nur der übersteigende Teil steuerlich relevant wird.
Auftrag an ein Kreditinstitut, Kapitalerträge bis zur verfügbaren Höhe des Sparer-Pauschbetrags ohne Kapitalertragsteuerabzug auszuzahlen.
Grundsatz, nach dem Bedingungen zwischen nahestehenden Personen oder verbundenen Unternehmen wie zwischen unabhängigen Dritten ausgestaltet sein sollen.
23 Einträge
Allgemeine Anti Missbrauchsregel zur Verhinderung künstlicher Steuergestaltungen.
Verschuldungsgrad eines Unternehmens im Verhältnis zum Eigenkapital.
Pflicht zur Verhinderung von illegalen Geldströmen nach GwG Vorgaben.
Nicht in Geld bestehender Vorteil aus einem Arbeitsverhältnis, der grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören kann.
Abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, für das bei erfüllten Voraussetzungen vereinfachte Abschreibungsregeln gelten.
Zwischengröße der Einkommensteuerermittlung nach Ausgleich der Einkünfte und bestimmten gesetzlichen Korrekturen.
Zeitraum, für den ein Unternehmen regelmäßig seinen Jahresabschluss erstellt.
Ausgangspunkt für die Gewerbesteuer nach Korrektur des Gewinns um gesetzliche Hinzurechnungen und Kürzungen.
Gesetzliche Erhöhung des Gewerbeertrags um bestimmte zuvor gewinnmindernd berücksichtigte Finanzierungs- und Nutzungsaufwendungen.
Gesetzliche Minderung des Gewerbeertrags um bestimmte Beträge zur Vermeidung oder Begrenzung mehrfacher Belastungen.
Produkt aus gekürztem Gewerbeertrag und Steuermesszahl; Grundlage für die Anwendung des kommunalen Hebesatzes.
Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen zur Ermittlung des Periodenergebnisses.
Vertrag zur steuerlichen Organschaft mit Ergebnisabführung an eine Muttergesellschaft.
Verfahren zur Bestimmung des steuerlichen Gewinns, etwa Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmenüberschussrechnung.
Verwaltungsgrundsätze für die ordnungsmäßige Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.
Annahme der Unternehmensfortführung als Basis für die Bilanzierung.
Differenz zwischen Kaufpreis und Zeitwert der Vermögenswerte beim Firmenkauf.
Grunderwerbsteuergesetz zur Besteuerung von Grundstücks und Anteilsübertragungen.
Interne Finanzierung zwischen verbundenen Unternehmen mit steuerlicher Relevanz.
Beteiligungskapital für bereits profitable Wachstumsunternehmen ohne Kontrollübernahme.
Teil des zu versteuernden Einkommens, der zur Sicherung des Existenzminimums von der Einkommensteuer freigestellt wird.
Nur relevante Informationen müssen im Abschluss dargestellt werden.
Abrechnungsdokument, das unter bestimmten Voraussetzungen vom Leistungsempfänger anstelle des leistenden Unternehmers ausgestellt wird; nicht mit einer kaufmännischen Rechnungskorrektur gleichzusetzen.
6 Einträge
Nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellte Bilanz eines Unternehmens.
Umsatzsteuerlich prägende Leistung eines Leistungsbündels, der unselbständige Nebenleistungen regelmäßig folgen.
In die häusliche Sphäre eingebundener Raum, der nahezu ausschließlich beruflich oder betrieblich genutzt wird und besonderen Abzugsregeln unterliegt.
Von einer Gemeinde festgelegter Prozentsatz, mit dem insbesondere der Gewerbesteuermessbetrag zur Gewerbesteuer vervielfacht wird.
Aufwendungen, die durch Herstellung, Erweiterung oder wesentliche Verbesserung eines Vermögensgegenstands entstehen und diesem zuzurechnen sind.
Schätzweise Erhöhung steuerlicher Besteuerungsgrundlagen, wenn Aufzeichnungen oder Erklärungen nicht verlässlich sind.
7 Einträge
Unter bestimmten Voraussetzungen steuerfreie Lieferung eines Gegenstands aus einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen.
Umsatzsteuerlicher Erwerb eines Gegenstands aus einem anderen EU-Mitgliedstaat unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
Detailliertes Verzeichnis der Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem Stichtag.
Bestandsaufnahme von Vermögen und Schulden nach Art, Menge und Wert.
Steuerliche Gewinnminderung für die geplante Anschaffung oder Herstellung bestimmter begünstigter Wirtschaftsgüter unter gesetzlichen Voraussetzungen.
Gebräuchliche Bezeichnung für die Umsatzbesteuerung nach vereinnahmten Entgelten.
Umsatzsteuerliche Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten, soweit sie gesetzlich zulässig oder genehmigt ist.
4 Einträge
Rechnungslegungsabschluss eines Geschäftsjahres, insbesondere bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie gegebenenfalls weiteren Bestandteilen.
Negatives Ergebnis eines Geschäftsjahres nach handelsrechtlicher Gewinn- und Verlustrechnung.
Änderungsgesetz, mit dem regelmäßig zahlreiche steuerliche Einzelregelungen angepasst werden.
Positives Ergebnis eines Geschäftsjahres nach handelsrechtlicher Gewinn- und Verlustrechnung.
21 Einträge
Erhebungsform der Einkommen- oder Körperschaftsteuer durch Steuerabzug auf bestimmte Kapitalerträge.
Finanzbericht der zeigt wie sich Liquidität durch operative Investitions und Finanzierungsaktivitäten verändert.
Eigenkapitalposten aus Einzahlungen der Gesellschafter über den Nennwert hinaus.
Besteuerung bestimmter gesellschaftsrechtlicher Kapitalmaßnahmen.
Chronologische Aufzeichnung der baren Kasseneinnahmen und Kassenausgaben mit laufender Bestandsfortschreibung.
Ermittlung des tatsächlich vorhandenen Bargeldbestands und Abgleich mit den Kassenaufzeichnungen.
Verteilung des Kaufpreises auf Vermögenswerte und Schulden nach einem Unternehmenskauf.
Pauschaler Ansatz je gefahrenem Kilometer für bestimmte beruflich oder betrieblich veranlasste Fahrten.
Steuer bestimmter Religionsgemeinschaften, die regelmäßig an die Einkommen- oder Lohnsteuer anknüpft.
Rechnung bis zur jeweils geltenden gesetzlichen Betragsgrenze mit erleichterten umsatzsteuerlichen Pflichtangaben.
Kleinste Einheit die unabhängig Mittelzuflüsse generiert und für Impairment Tests genutzt wird.
Umsatzsteuerliche Sonderregelung für Unternehmer mit Umsätzen innerhalb der gesetzlichen Grenzen.
Zusammenführung mehrerer Abschlüsse zu einem Konzernabschluss nach IFRS oder HGB.
Unternehmensindividuelle Auswahl und Ausgestaltung der tatsächlich verwendeten Konten aus einem Kontenrahmen.
Systematisch gegliederte Ordnung möglicher Buchführungskonten, etwa SKR03, SKR04 oder SKR42.
Vertragsklausel die bei Wechsel des Mehrheitsgesellschafters besondere Rechte oder Kündigung auslöst.
Abschluss eines Konzerns der mehrere rechtlich selbständige Unternehmen zusammenführt.
Verhältnis aus gezahlter Steuer und Gewinn im Konzern als Steuerbelastungsindikator.
Ertragsteuer insbesondere auf das Einkommen von Kapitalgesellschaften und anderen Körperschaften.
Dokument zur Berichtigung einer fehlerhaften Rechnung; umsatzsteuerlich sind die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berichtigung zu beachten.
Know Your Customer Pflicht zur Identitätsprüfung zur Geldwäscheprävention.
18 Einträge
Steuern auf temporäre Bilanzdifferenzen die in zukünftigen Perioden auszugleichen sind.
Leveraged Buyout bei dem ein Unternehmen überwiegend mit Fremdkapital übernommen wird.
Kennzahl die Verschuldung im Verhältnis zu EBITDA oder Eigenkapital zeigt.
Steuerliche Bezeichnung für eine Tätigkeit ohne erforderliche Einkünfteerzielungsabsicht, deren Verluste grundsätzlich nicht steuerlich berücksichtigt werden.
Abschreibung in grundsätzlich gleichbleibenden Jahresbeträgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.
Prognose der zukünftigen Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens.
Begrenzung des steuerlichen Abzugs von Lizenzzahlungen an niedrigbesteuerte Gesellschaften.
Landesspezifische Verrechnungspreisdokumentation für verbundene Unternehmen.
Festgelegter wirtschaftlicher Übergabetermin im M and A bei dem ab dann Werte dem Käufer zustehen.
Vom Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer zu führende Aufzeichnung bestimmter lohnsteuerlich relevanter Daten.
Erhebungsform der Einkommensteuer auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit durch Abzug vom Arbeitslohn.
Anmeldung der einbehaltenen und abzuführenden Lohnsteuer durch den Arbeitgeber beim Finanzamt.
Prüfung der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer sowie weiterer lohnsteuerlicher Pflichten des Arbeitgebers.
Arbeitgeberseitiger Ausgleich zu viel oder zu wenig einbehaltener Lohnsteuer unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
Elektronisch zu übermittelnde und dem Arbeitnehmer bereitzustellende Jahresbescheinigung über Arbeitslohn und Steuerabzugsbeträge.
Letter of Intent als unverbindliche Absichtserklärung bei Transaktionen.
Vortrag von nicht genutzten Verlusten zur Verrechnung mit zukünftigen Gewinnen.
Holding oder IP Gesellschaft in Luxemburg zur steueroptimierten Strukturierung mit Substanz.
16 Einträge
Gebühr im Zusammenhang mit einer Mahnung wegen nicht rechtzeitiger Zahlung; von steuerlichen Säumniszuschlägen zu unterscheiden.
Übernahme eines Unternehmens durch das bestehende Management.
Vergütung einer Holding oder eines Fonds für Steuerungs und Leitungsleistungen.
Pflichtangebot nach WpÜG beim Erwerb von mindestens 30 Prozent der Stimmrechte.
Bewertung eines Vermögenswerts zum aktuellen Marktpreis.
Endfälligkeit eines Kredits oder Finanzinstruments.
Kartellrechtliche Prüfung einer Unternehmensfusion durch Behörden.
Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich mit besonderen Regeln zur Beitragsberechnung.
Begrenzung der Verlustverrechnung beziehungsweise internationale Mindeststeuerregeln, je nach steuerlichem Kontext.
Geringfügige Beschäftigung innerhalb der jeweils geltenden gesetzlichen Entgelt- oder Zeitgrenzen.
Anteil nicht beherrschender Gesellschafter im Konzernabschluss.
Aufwendungen mit betrieblichem oder beruflichem und zugleich privatem Bezug, deren Abziehbarkeit von der steuerlichen Trennbarkeit und den gesetzlichen Regeln abhängt.
Indirekter Anteil an einer Gesellschaft über eine Zwischengesellschaft.
Steuerliche Förderung für bestimmte Steuerpflichtige mit geringem Einkommen und längeren Wegen zur ersten Tätigkeitsstätte.
Bewertungskennzahl auf Basis von Umsatz oder EBITDA im M and A.
EU Regel zur steuerfreien Dividendenzahlung innerhalb verbundener Gesellschaften.
17 Einträge
Bericht über wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag im Jahresabschluss.
Pflicht, steuerlich relevante Voraussetzungen durch geeignete Unterlagen oder andere Beweismittel zu belegen.
Betrag, der nach Abrechnung oder Steuerfestsetzung zusätzlich zu entrichten ist.
Zinsen auf bestimmte Steuernachforderungen nach den Vorschriften der Abgabenordnung.
Leistung, die gegenüber einer Hauptleistung keinen eigenen Zweck erfüllt und umsatzsteuerlich regelmäßig deren Behandlung teilt.
Verzinsliche Finanzschulden minus liquide Mittel als Verschuldungsindikator.
Barwert zukünftiger Cash Flows als Investitionsbewertung.
Umlaufvermögen minus kurzfristige Verbindlichkeiten zur Liquiditätsbewertung.
Auszahlungsbetrag des Arbeitslohns nach Abzug insbesondere von Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung.
EU Regel zur IP Begünstigung nur bei nachweisbarer realer Wertschöpfung.
Betrieblich veranlasste Aufwendungen, deren steuerlicher Abzug gesetzlich ganz oder teilweise ausgeschlossen ist.
Net Operating Loss steuerlicher Verlustvortrag zur Verrechnung mit künftigen Gewinnen.
Vertraglicher Grundzins ohne Berücksichtigung der Inflation.
Kredit mit hohem Ausfall oder Zahlungsverzugrisiko.
Fremdfinanzierung bei der ausschließlich das Objekt selbst haftet.
Fiktiver Zinsabzug auf Eigenkapital zur Steuerentlastung in bestimmten Ländern.
Zeitraum, über den ein abnutzbares Wirtschaftsgut voraussichtlich genutzt und regelmäßig abgeschrieben wird.
13 Einträge
Globale Mindestbesteuerung von 15 Prozent für multinationale Konzerne.
Finanzierungs oder Vertragsstruktur die nicht in der Bilanz erscheint.
Personengesellschaft, deren Gesellschafter grundsätzlich unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.
Gesellschaft in niedrig besteuertem Staat mit oft strengem Substanznachweis.
Trennung von operativer Gesellschaft und Vermögensholding zur Risikominimierung.
Liquider Mittelzufluss aus dem operativen Kerngeschäft.
Mietvertrag bei dem der Vermögenswert nicht bilanziert wird nach altem Standard.
Vertrag über das Recht künftig Anteile oder Vermögenswerte zu kaufen oder zu verkaufen.
Laufendes steuerpflichtiges Einkommen ohne Veräußerungscharakter.
Rechnung, die die gesetzlich erforderlichen Angaben enthält und insbesondere für den Vorsteuerabzug Bedeutung haben kann.
Steuerliche Zusammenfassung rechtlich selbständiger Unternehmen unter besonderen Voraussetzungen, mit je nach Steuerart unterschiedlichen Regeln.
Sicherheiten die den Kreditwert übersteigen zur Risikoreduzierung des Kreditgebers.
Beteiligungshöhe ab der besondere steuerliche oder regulatorische Folgen eintreten.
18 Einträge
Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die wirtschaftlich Ertrag für eine Zeit nach dem Stichtag darstellen.
Besteuerung bestimmter Bezüge oder Vorteile mit einem gesetzlich vorgesehenen pauschalen Steuersatz.
Private Equity Unternehmen das Beteiligungen erwirbt und mit Leverage arbeitet.
Kurs Gewinn Verhältnis als zentrale Aktienbewertungskennzahl.
Gebräuchliche Bezeichnung für die Entfernungspauschale bei Wegen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Betriebsstätte die zur Besteuerung im Ausland führt.
Gesellschaft, bei der die persönliche Verbindung der Gesellschafter im Vordergrund steht, etwa GbR, OHG oder KG.
OECD Mindestbesteuerung von 15 Prozent für internationale Konzerne.
Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung der über Steuerhoheit entscheidet.
Eingliederung eines übernommenen Unternehmens nach dem Kauf.
Beteiligung mit bevorzugten Ausschüttungsrechten gegenüber Stammanteilen.
Entnahme eines Wirtschaftsguts, Geldes oder einer Nutzung aus dem Betriebsvermögen für private Zwecke.
Private Verwendung eines betrieblichen Wirtschaftsguts, insbesondere eines Kraftfahrzeugs, mit möglichen ertrag- und umsatzsteuerlichen Folgen.
Verrechnungspreismethode die Gesamtgewinn auf verbundene Unternehmen verteilt.
Mechanismus, bei dem bestimmte steuerfreie Einkünfte den Steuersatz für das übrige zu versteuernde Einkommen beeinflussen.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte auf Haupt oder Gesellschafterversammlungen.
Verwaltungsakt, mit dem eine steuerliche Außenprüfung angeordnet und ihr Umfang festgelegt wird.
Verteilung des Kaufpreises auf Vermögenswerte und Schulden beim Unternehmenskauf.
10 Einträge
Steuerlich begünstigte Dividende je nach nationalem Steuerregime.
Eingeschränkter Bestätigungsvermerk eines Abschlussprüfers wegen bestimmter Vorbehalte.
Liquiditätsschöpfung durch Notenbanken durch Ankauf von Vermögenswerten.
Finanzbericht über das Quartal für kapitalmarktorientierte Unternehmen.
Finanzierungsinstrument mit wirtschaftlich eigenkapitalähnlichem Risiko und Rang.
Steuerabzug an der Quelle insbesondere bei Dividenden Zinsen oder Lizenzen.
Strenge Liquiditätskennzahl ohne Vorräte zur kurzfristigen Zahlungsfähigkeit.
Regulatorisch vorgeschriebene Kommunikationspause vor einem Börsengang.
Mindestanzahl an Stimmen oder Kapitalanteilen für die Beschlussfähigkeit einer Versammlung.
Prozentuale Beteiligungs oder Berechnungsbasis für rechtliche oder steuerliche Schwellen.
21 Einträge
Periodengerechte Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben, die wirtschaftlich einem anderen Zeitraum zuzurechnen sind.
Korrektur einer Rechnung zur Herstellung oder Wiederherstellung der gesetzlich erforderlichen Angaben.
Berichtigung einer Rechnung, wenn Pflichtangaben oder steuerlich relevante Angaben fehlerhaft oder unvollständig sind.
Eindeutige Kennzeichnung einer Rechnung innerhalb eines Nummernkreises; regelmäßig Bestandteil der umsatzsteuerlichen Pflichtangaben.
System zur Erfassung, Überwachung und Auswertung betrieblicher Geld- und Leistungsströme.
Wiederanlage von Gewinnen in neue Projekte oder Beteiligungen statt Ausschüttung.
Beruflich oder betrieblich veranlasste Fahrt-, Verpflegungs-, Übernachtungs- und Reisenebenkosten.
Gesamtertrag eines Investments im Verhältnis zum eingesetzten Kapital.
Standardisiertes Finanzdatenpaket einer Tochtergesellschaft für den Konzernabschluss.
Erwarteter Restwert eines Vermögenswerts nach Ende der Nutzungsdauer.
Buchwert eines Vermögensgegenstands nach Berücksichtigung der bis dahin vorgenommenen Abschreibungen.
Anteile mit Halte oder Veräußerungsbeschränkungen für Investoren oder Management.
Nach bereits geleisteten Tilgungen noch ausstehender Darlehensbetrag.
Kennzahl die den Jahresgewinn ins Verhältnis zum Eigenkapital setzt.
Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger im internationalen Umsatzsteuerrecht.
Zusätzliche erwartete Verzinsung für die Übernahme eines höheren Risikos.
Betriebswirtschaftliche Ergebnisgröße, häufig als Differenz zwischen Umsatzerlösen und Wareneinsatz beziehungsweise Herstellungskosten verstanden.
Übertragung von Anteilen oder Vermögenswerten in eine neue Struktur ohne vollständigen Exit.
Eigenkapitalbestandteil oder steuerliche Sonderposition, mit der Beträge für bestimmte Zwecke gebunden oder übertragen werden können.
Passivposten für ungewisse Verbindlichkeiten oder bestimmte drohende beziehungsweise wirtschaftlich verursachte Verpflichtungen, deren Höhe oder Fälligkeit noch nicht sicher feststeht.
Vorab verbindliche Auskunft einer Steuerbehörde zur geplanten Struktur.
28 Einträge
Einnahme oder Arbeitslohn, der nicht in Geld, sondern in Form einer Ware, Dienstleistung oder Nutzungsmöglichkeit gewährt wird.
Steuerliche Poolabschreibung bestimmter Wirtschaftsgüter innerhalb gesetzlich festgelegter Wertgrenzen, soweit die Regelung angewendet wird.
Gesetzliche steuerliche Nebenleistung bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer fälligen Steuer.
Steuer auf unentgeltliche Vermögensübertragungen unter Lebenden nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz.
Bilanz am Ende eines Geschäftsjahres, deren Werte grundsätzlich die Grundlage der Eröffnungsbilanz des Folgejahres bilden.
DATEV-Standardkontenrahmen mit prozessorientierter Gliederung, der häufig in der Finanzbuchführung eingesetzt wird.
DATEV-Standardkontenrahmen mit abschlussorientierter Gliederung nach Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
DATEV-Kontenrahmen insbesondere für Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen mit bereichsbezogener Abbildung.
Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer unter den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.
Umsatzsteuerliche Besteuerung nach vereinbarten Entgelten; die Steuer entsteht grundsätzlich unabhängig vom Zahlungseingang nach den gesetzlichen Regeln.
Zusätzliche steuerliche Abschreibung neben der regulären AfA, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bestimmte private Aufwendungen, die das Einkommen aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung mindern können.
Zusätzliche Darlehenstilgung außerhalb des regulären Tilgungsplans.
Dauerhaftes Identifikationsmerkmal für natürliche Personen im deutschen Besteuerungsverfahren.
Verwaltungsakt, mit dem eine Steuer festgesetzt oder eine steuerliche Regelung getroffen wird.
Bilanz, die den steuerlichen Gewinn nach den steuerrechtlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften ermittelt.
Zeitpunkt oder Tatbestand, mit dem ein Steueranspruch nach dem jeweiligen Einzelsteuergesetz entsteht.
Erklärung gegenüber der Finanzbehörde über steuerlich relevante Tatsachen und Besteuerungsgrundlagen.
Gesetzliche Ausnahme, durch die ein grundsätzlich steuerbarer Vorgang oder bestimmte Einnahmen von der Besteuerung ausgenommen werden.
Merkmal des Lohnsteuerabzugs, das insbesondere Familienstand und bestimmte persönliche Verhältnisse typisiert berücksichtigt.
Neben der Steuer geschuldeter Betrag nach der Abgabenordnung, etwa Zinsen, Säumnis- oder Verspätungszuschläge.
Von der Finanzbehörde festgestellte Rechengröße, auf die bei bestimmten Steuern ein Hebesatz angewendet wird.
Differenzbetrag, der sich ergibt, wenn die festgesetzte Steuer höher ist als bereits geleistete Vorauszahlungen oder Abzugsbeträge.
Von der Finanzverwaltung vergebenes Ordnungsmerkmal für steuerliche Vorgänge eines Steuerpflichtigen.
Persönliche oder sachliche Unterwerfung unter eine Steuer nach den Voraussetzungen des jeweiligen Steuergesetzes.
Prozentsatz oder Tarif, mit dem aus einer Bemessungsgrundlage die Steuer berechnet wird.
Nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfolgte Steuerfestsetzung beziehungsweise Erlangung eines ungerechtfertigten Steuervorteils im gesetzlichen Sinn.
Unterjährige Zahlung auf die voraussichtliche Jahressteuerschuld.
16 Einträge
Zielunternehmen das in einer M and A Transaktion erworben werden soll.
Steuerliche Prüfung eines Unternehmens vor einer Transaktion.
Steuervorteil durch Abzugsfähigkeit von Zinsen oder Abschreibungen.
Verfahren, bei dem bestimmte Beteiligungserträge und zugehörige Aufwendungen nur anteilig steuerlich berücksichtigt werden.
Steuerlicher Bewertungsmaßstab für ein Wirtschaftsgut im Rahmen eines gedachten Erwerbs des ganzen Betriebs.
Vorvertragliche Zusammenfassung der wichtigsten wirtschaftlichen Deal Bedingungen.
Übermäßige Fremdfinanzierung die steuerlich eingeschränkt werden kann.
Rückzahlung des Kapitalbetrags eines Darlehens.
Darlehen mit regelmäßig gleichbleibender Tilgung, während die Zinsbelastung mit sinkender Restschuld abnimmt.
Zeitliche Übersicht über Raten, Zinsanteile, Tilgungen und verbleibende Restschuld eines Darlehens.
Gestaltung von rechtlichem Ablauf Finanzierung und Steuerplanung eines Deals.
Preisgestaltung zwischen verbundenen Unternehmen nach Fremdvergleichsgrundsatz.
Unternehmensbereich für Liquiditäts Steuerungs und Finanzierungsmanagement.
Grundsatz, nach dem Kapitalgesellschaft und Anteilseigner steuerlich grundsätzlich als getrennte Rechtssubjekte behandelt werden.
Restrukturierung zur Sanierung eines wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmens.
Tax Warranted Quality zur Absicherung steuerlicher Risiken im Unternehmenskauf.
9 Einträge
Aufwendungen für beruflich oder betrieblich veranlasste Übernachtungen im Rahmen einer Auswärtstätigkeit.
Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen.
Verkehrsteuer auf Lieferungen und sonstige Leistungen sowie bestimmte Erwerbs- und Einfuhrvorgänge.
Identifikationsmerkmal für Unternehmer im umsatzsteuerlichen Geschäftsverkehr, insbesondere innerhalb der Europäischen Union.
Periodische Anmeldung der Umsatzsteuer und abziehbaren Vorsteuerbeträge durch den Unternehmer.
Für einen Besteuerungszeitraum geschuldete Umsatzsteuer nach Berücksichtigung der gesetzlichen Berechnungskomponenten.
Umsatzsteuerlicher Tatbestand für bestimmte unentgeltliche Entnahmen oder Nutzungen aus dem Unternehmensbereich.
Umsatzsteuerlicher Zuordnungsbereich von Gegenständen und Leistungen zum Unternehmen unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
Wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt; der umsatzsteuerliche Unternehmerbegriff folgt eigenen gesetzlichen Regeln.
18 Einträge
Zeitraum, für den eine Steuer veranlagt wird; bei der Einkommensteuer grundsätzlich das Kalenderjahr.
Rechtlich oder wirtschaftlich bestehende Verpflichtung gegenüber einem Gläubiger, die dem Grunde und der Höhe nach hinreichend bestimmt ist.
Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensvorteils durch einen Gesellschafter an seine Kapitalgesellschaft ohne gesellschaftsrechtlich offene Einlage.
Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung einer Kapitalgesellschaft, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und nicht offen ausgeschüttet wird.
Dokumentation der organisatorischen und technischen Prozesse, mit denen steuerlich relevante elektronische Unterlagen entstehen, verarbeitet, gespeichert und aufbewahrt werden.
Verrechnung positiver und negativer Einkünfte innerhalb eines Veranlagungszeitraums nach den gesetzlichen Regeln.
Rückübertragung bestimmter steuerlicher Verluste in vorangegangene Veranlagungszeiträume nach den gesetzlichen Regeln.
Übertragung nicht ausgeglichener negativer Einkünfte in zukünftige Veranlagungszeiträume nach den gesetzlichen Grenzen.
Pauschal berücksichtigungsfähiger Mehraufwand für Verpflegung bei beruflich oder betrieblich veranlasster Auswärtstätigkeit.
Plausibilitäts- oder Kontrollrechnung zur Überprüfung von Buchführungs- oder Steuerdaten.
Steuerliche Nebenleistung wegen verspäteter Abgabe einer Steuererklärung unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
Zeitraum, für den eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben ist, typischerweise Monat oder Quartal nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Unterjährig oder vor Leistungserbringung gezahlter Betrag; seine steuerliche Bedeutung hängt vom jeweiligen Steuergebiet ab.
Nebenbestimmung eines Steuerbescheids, durch die die Steuerfestsetzung innerhalb der gesetzlichen Grenzen leichter geändert werden kann.
Bestimmte Versicherungs- und Altersvorsorgebeiträge, die im Rahmen der gesetzlichen Grenzen als Sonderausgaben berücksichtigt werden können.
Umsatzsteuer, die einem Unternehmer von einem anderen Unternehmer für bezogene Leistungen in Rechnung gestellt wird oder aus bestimmten Erwerbsvorgängen entsteht.
Recht eines Unternehmers, gesetzlich abziehbare Vorsteuerbeträge von seiner Umsatzsteuerschuld abzuziehen.
Anpassung eines früheren Vorsteuerabzugs bei nachträglicher Änderung der für den Abzug maßgeblichen Verhältnisse.
17 Einträge
Gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten aus Eigen und Fremdkapital eines Unternehmens.
Risikokapital zur Finanzierung junger wachstumsorientierter Unternehmen.
Zum Stichtag vorhandene Waren, die im Rahmen der Inventur erfasst und bilanziell bewertet werden.
Finanzinstrument mit dem Recht zukünftige Aktien zu einem festgelegten Preis zu erwerben.
Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen bei den Überschusseinkunftsarten.
Pauschaler Abzug für Werbungskosten, soweit das Gesetz ihn für eine Einkunftsart vorsieht und keine höheren Aufwendungen geltend gemacht werden.
Erhöhung eines zuvor außerplanmäßig geminderten Buchwerts, wenn der Grund für die Wertminderung weggefallen ist und eine Zuschreibung vorgeschrieben oder zulässig ist.
Relevanzgrenze ab der Informationen im Abschluss berichtet werden müssen.
Rechtskonzept bei dem eine Annahme gilt solange sie nicht nachweislich entkräftet wird.
Betrag, der für die Beschaffung eines gleichartigen oder wirtschaftlich vergleichbaren Vermögensgegenstands aufzuwenden wäre.
Analyse warum Transaktionen Deals oder Kundenbeziehungen gewonnen oder verloren wurden.
Steuerlicher Begriff für selbständig bewertbare wirtschaftliche Werte, Vorteile oder Lasten, die einem Betrieb zugeordnet werden können.
Zeitraum, für den der steuerliche Gewinn eines Betriebs ermittelt wird; er entspricht häufig dem Kalenderjahr.
Quellensteuer die direkt an der Zahlstelle von Dividenden oder Lizenzen abgezogen wird.
Umlaufvermögen minus kurzfristige Verbindlichkeiten zur Beurteilung der operativen Liquidität.
SPA Kaufpreisanpassung basierend auf dem tatsächlichen Umlaufvermögen beim Closing.
Deutsches Wertpapierhandelsgesetz mit regulatorischen Anforderungen für Kapitalmarktunternehmen.
10 Einträge
Risiko einer Veränderung über Zeit oder Struktur bei Finanzmodellen.
Strategische Zuweisung liquider Mittel innerhalb einer Konzernstruktur.
Länderrisiko bei Investitionen in verschiedenen Jurisdiktionen.
Stichtag ab dem Dividendenanspruch nicht mehr beim Käufer liegt.
Bewertungsanpassung basierend auf externen oder makroökonomischen Faktoren.
Cross Border Holding Struktur mit steuerlichem Fokus auf internationale Dividendenausschüttungen.
Börsennotierung einer Aktie an mehreren Handelsplätzen gleichzeitig.
Zusätzliche Sicherheitsanforderung bei derivativen Finanzgeschäften.
Standardisiertes digitales Format zur elektronischen Übermittlung von Finanzberichten.
Strukturierte elektronische Meldung von Finanz oder Steuerdaten im XML Format.
10 Einträge
Jährlicher Abschlussprozess zur Erstellung des Jahresabschlusses.
Erwartete oder tatsächliche Rendite eines Investments bezogen auf den investierten Betrag.
Renditerückgang bei hohem Kapitalandrang insbesondere im Immobilien oder Fondsbereich.
Zinsstrukturkurve die Renditen über verschiedene Laufzeiten abbildet.
Dynamische Preissteuerung zur Maximierung des Umsatzes in Echtzeit.
Steuerliche Begünstigung für junge oder neu gegründete Unternehmen.
Year over Year Vergleich von Kennzahlen im Jahresabstand.
Year to Date Zeitraum seit Jahresbeginn bis zum aktuellen Datum.
Yield to Maturity effektive Rendite bis zur Endfälligkeit einer Anleihe.
Währungsrisiko gegenüber der chinesischen Währung Renminbi.
20 Einträge
Im Umsatzsteuer-Kontext der an das Finanzamt abzuführende Betrag nach Verrechnung von Umsatzsteuer und abziehbarer Vorsteuer.
Verjährung eines bereits festgesetzten steuerlichen Zahlungsanspruchs nach Ablauf der gesetzlichen Frist.
Bewertung von Vermögenswerten zum aktuellen Marktwert nach IFRS.
Anleihe ohne laufende Zinszahlungen mit Auszahlung des vollen Betrags am Ende.
Geplantes operatives Ergebnis eines Unternehmens als Grundlage für Bewertung oder Covenants.
Angestrebtes Verhältnis von Eigen und Fremdkapital zur Optimierung der Finanzierungskosten.
Derivat zum Tausch fester gegen variable Zinszahlungen oder umgekehrt.
Steuerliche Nebenleistungen, die für bestimmte Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nach den Vorschriften der Abgabenordnung entstehen können.
Saldo aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen in der GuV.
Begrenzung des steuerlichen Zinsabzugs auf 30 Prozent des EBITDA.
Zentrale Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer nach Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Abzüge.
Grundsatz, nach dem Einnahmen und Ausgaben bei bestimmten Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten grundsätzlich im Zeitpunkt des Zu- beziehungsweise Abflusses erfasst werden.
Meldung bestimmter innergemeinschaftlicher Umsätze an das Bundeszentralamt für Steuern.
Gemeinsame Einkommensteuerveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
Ergänzende betriebliche oder tarifliche Altersversorgung neben der gesetzlichen Rentenversicherung mit möglichen lohnsteuerlichen Folgen.
DBA Vorschrift die bestimmt welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht.
Übertragung eines Vermögensvorteils; die steuerliche Behandlung hängt unter anderem von Anlass, Empfänger und Steuerart ab.
Rechtlich eigenständige Gesellschaft zur isolierten Strukturierung von Risiken oder Vermögenswerten.
Gewinn- oder Ergebnisgröße zwischen einzelnen Rechenstufen; die genaue Bedeutung hängt vom jeweiligen steuerlichen oder betriebswirtschaftlichen Kontext ab.
Holding Gesellschaft zwischen operativer Einheit und oberster Konzernmutter.