§ 4 Abs. 3 EStG
Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 3) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
1. Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG, 2. Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG, 3. Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. § 4 Abs. 1 EStG enthält die steuerliche Grunddefinition des Gewinns durch Betriebsvermögensvergleich.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 4 Abs. 3 EStG steht in steuerstoff für Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 3) — Einkommensteuergesetz und wird in 10 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG,
- Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.
- § 4 Abs. 1 EStG enthält die steuerliche Grunddefinition des Gewinns durch Betriebsvermögensvergleich.
- ⇨ 4. Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
- § 4 Abs. 5 EStG enthält besondere Abzugsverbote und Abzugsbeschränkungen.
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.
- Einkünfteermittlung, Betriebsausgaben, Pkw-Privatnutzung und WirtschaftsjahrRechnungswesen / EinkommensteuerGrundlagen der Einkünfteermittlung, Abgrenzung von Betriebsausgaben, Geschenke an Geschäftsfreunde, private Nutzung betrieblicher Pkw einschließlich Elektrofahrzeugen sowie Regeln zum Wirtschaftsjahr.
- Betriebsaufgabe, EÜR-Übergang & AufgabegewinnJahresabschlussAufgabeerklärung (§ 16 Abs. 3b EStG), Übergang zur Bilanzierung, Fünftelregelung und Behandlung der stillen Reserven.
- TeilwertabschreibungAbschreibungKompakter Überblick zur steuerlichen Teilwertabschreibung: Voraussetzungen, dauernde Wertminderung, Bilanzierung, Wertaufholung und typische Sonderfälle.
- Betriebsaufspaltung – Voraussetzungen, Rechnungslegung und BilanzierungEinkommensteuerKompaktüberblick zur Betriebsaufspaltung: sachliche und personelle Verflechtung, steuerliche Rechtsfolgen, Gewinnermittlung von Besitz- und Betriebsunternehmen sowie zentrale Bilanzierungsfragen bei Gründung, laufendem Betrieb und Beendigung.
- Häusliches Arbeitszimmer: Aufzeichnungspflichten bei SelbständigenEinkommensteuerBFH: Arbeitszimmerkosten müssen bei Selbständigen einzeln, getrennt und zeitnah aufgezeichnet werden. Eine bloße Belegsammlung oder spätere Zusammenstellung genügt nicht.
- § 4 EStG: Gewinnbegriff, EÜR und BetriebsausgabenGesetze / Einkommensteuer§ 4 EStG regelt den Betriebsvermögensvergleich, die Einnahmenüberschussrechnung, den Betriebsausgabenbegriff sowie wichtige Abzugsverbote und Aufzeichnungspflichten.
- Betriebsausgaben und Zwangsaufwendungen bei Vermögensverlusten durch StraftatenErtragsteuerBei durch Straftaten verursachten Vermögensverlusten ist ein Betriebsausgabenabzug nur möglich, wenn objektiv zweifelsfrei feststeht, dass das auslösende Moment der Wertabgabe betrieblich und nicht privat veranlasst ist. Bei Beteiligung eines Angehörigen ist die Abgrenzung besonders sorgfältig vorzunehmen.
- Einnahmen-Überschussrechnung: Bewertung und Abschreibung von AnlagevermögenEinnahmen-ÜberschussrechnungPraxisleitfaden für EÜR-Abschlussarbeiten: Anlagevermögen prüfen, AfA bestimmen, Anlagenverzeichnis fortführen, Abschreibungen und Abgänge erfassen sowie IAB und Sonderabschreibungen beurteilen.
- Bewertungsgesetz (BewG) – §§ 191 bis 266GesetzeFortsetzung des BewG: Wertzahlen und Sonderfälle, vereinfachtes Ertragswertverfahren, Grundsteuerbewertung ab 2022 sowie Schluss- und Anwendungsvorschriften.
- Bilanzierung von geleisteten und erhaltenen AnzahlungenJahresabschlussPraxisübersicht zu Ansatz, Ausweis und Bewertung geleisteter und erhaltener Anzahlungen sowie zu den Besonderheiten bei EÜR und Umsatzsteuer.
Verwandte Fundstellen
- § 4 Abs. 1 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 1) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 1 S. 3 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 1, S. 3) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 1 S. 8 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 1, S. 8) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 1, Satz 1) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 1, Satz 3) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 1, Satz 8) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG – Bewertung (Abs. 1, Nr. 5) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 2 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 2) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 2, Satz 1) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 2, Satz 2) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 4a EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 4a) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 4 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 4) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5b EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5b) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5b und § 35 EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Nr. 10) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Nr. 1) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Nr. 2) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Nr. 6b) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Nr. 7) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Nr. 8) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6a EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, S. 1, Nr. 6a) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, S. 1, Nr. 6) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Satz 1, Nr. 10) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Satz 1, Nr. 1) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6a EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Satz 1, Nr. 6a) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Satz 1, Nr. 6b) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Satz 1, Nr. 6c) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Satz 1, Nr. 6) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Satz 1, Nr. 7) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 6 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 6) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 7 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 7) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 7 Satz 2 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 7, Satz 2) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 8 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 8) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 9 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 9) — Einkommensteuergesetz
- § 4 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben — Einkommensteuergesetz