Gesetz

§ 4 Abs. 5 EStG

Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5) — Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Vorsteuerbeträge, die mit nicht abziehbaren Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs. 5 EStG zusammenhängen, können umsatzsteuerlich vom Abzug ausgeschlossen sein. 1. Liegt eine Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 5 EStG vor? 2. Ist diese ertragsteuerlich nicht abzugsfähig? 3. Greift § 15 Abs. 1a UStG? 4. Welcher Anteil der Vorsteuer ist nicht abziehbar?

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 4 Abs. 5 EStG steht in steuerstoff für Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5) — Einkommensteuergesetz und wird in 5 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Vorsteuerbeträge, die mit nicht abziehbaren Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs. 5 EStG zusammenhängen, können umsatzsteuerlich vom Abzug ausgeschlossen sein.
  • Liegt eine Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 5 EStG vor?
  • Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG,
  • Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.
  • § 4 Abs. 1 EStG enthält die steuerliche Grunddefinition des Gewinns durch Betriebsvermögensvergleich.

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