§ 4 Abs. 5 EStG
Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Vorsteuerbeträge, die mit nicht abziehbaren Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs. 5 EStG zusammenhängen, können umsatzsteuerlich vom Abzug ausgeschlossen sein. 1. Liegt eine Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 5 EStG vor? 2. Ist diese ertragsteuerlich nicht abzugsfähig? 3. Greift § 15 Abs. 1a UStG? 4. Welcher Anteil der Vorsteuer ist nicht abziehbar?
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Worum geht es?
§ 4 Abs. 5 EStG steht in steuerstoff für Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5) — Einkommensteuergesetz und wird in 5 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Vorsteuerbeträge, die mit nicht abziehbaren Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs. 5 EStG zusammenhängen, können umsatzsteuerlich vom Abzug ausgeschlossen sein.
- Liegt eine Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 5 EStG vor?
- Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG,
- Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.
- § 4 Abs. 1 EStG enthält die steuerliche Grunddefinition des Gewinns durch Betriebsvermögensvergleich.
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