§ 4 EStG
Gewinnbegriff, Betriebsausgaben — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
§ 4 EStG gehört zu den zentralen Vorschriften der steuerlichen Gewinnermittlung. Die Norm definiert den Gewinn beim Betriebsvermögensvergleich, erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Einnahmenüberschussrechnung und enthält den allgemeinen Betriebsausgabenbegriff sowie zahlreiche Abzugsbeschränkungen. 1. Gewinn beim Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) Der Gewinn ist der Unterschied zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Dieser Unterschied wird um Entnahmen erhöht und um Einlagen vermindert.
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Worum geht es?
§ 4 EStG steht in steuerstoff für Gewinnbegriff, Betriebsausgaben — Einkommensteuergesetz und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Dann können Aufwendungen steuerlich abzugsfähig sein.
- Gewinn beim Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG)
- Bilanzberichtigung und Bilanzänderung (§ 4 Abs. 2 EStG)
- Allgemeiner Betriebsausgabenbegriff (§ 4 Abs. 4 EStG)
- Nicht abziehbare Schuldzinsen bei Überentnahmen (§ 4 Abs. 4a EStG)
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- § 4 EStG: Gewinnbegriff, EÜR und BetriebsausgabenGesetze / Einkommensteuer§ 4 EStG regelt den Betriebsvermögensvergleich, die Einnahmenüberschussrechnung, den Betriebsausgabenbegriff sowie wichtige Abzugsverbote und Aufzeichnungspflichten.
Verwandte Fundstellen
- § 4 Abs. 1 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 1) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 1 S. 8 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 1, S. 8) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 1, Satz 1) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 1, Satz 8) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG – Bewertung (Abs. 1, Nr. 5) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 2 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 2) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 2, Satz 1) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 3 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 3) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 4a EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 4a) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 4 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 4) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5b EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5b) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5b und § 35 EStG – Vorschrift im Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Nr. 10) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Nr. 1) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Nr. 2) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Nr. 6b) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Nr. 7) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Nr. 8) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Satz 1, Nr. 10) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Satz 1, Nr. 1) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6a EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Satz 1, Nr. 6a) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Satz 1, Nr. 6b) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Satz 1, Nr. 6c) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Satz 1, Nr. 6) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 6 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 6) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 7 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 7) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 7 Satz 2 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 7, Satz 2) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 8 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 8) — Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 9 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 9) — Einkommensteuergesetz