Gesetz

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG

Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Satz 1, Nr. 10) — Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

- § 9 EStG – Werbungskosten - § 11 EStG – Zu- und Abflussprinzip - § 12 EStG – nicht abziehbare Ausgaben - § 3c EStG – Ausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen - § 10d EStG – Verlustabzug - § 9 Abs. 4a EStG – Verpflegungsmehraufwendungen - § 9 Abs. 5 EStG i. V. m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG – Abzugsverbot für bestimmte rechtswidrige Zuwendungen

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Worum geht es?

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG steht in steuerstoff für Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Satz 1, Nr. 10) — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • § 9 Abs. 5 EStG i. V. m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG – Abzugsverbot für bestimmte rechtswidrige Zuwendungen

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