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Jahresabschluss

Betriebsaufgabe, EÜR-Übergang & Aufgabegewinn

Aufgabeerklärung (§ 16 Abs. 3b EStG), Übergang zur Bilanzierung, Fünftelregelung und Behandlung der stillen Reserven.

Tempo

1) Gewerbebetrieb & EÜR

2) Aufgabeerklärung

  • Aufgabeerklärung wirkt nur bei rechtzeitigem Eingang beim Finanzamt (§ 16 Abs. 3b EStG); Rückwirkung scheitert bei Überschreiten der 3-Monatsfrist.

3) Übergang EÜR → Bilanzierung

  • Forderungen erhöhen den Übergangsgewinn (kein Zufluss in EÜR, in der Bilanz zu aktivieren).
  • Verbindlichkeiten mindern den Übergangsgewinn (kein Abfluss in EÜR, in der Bilanz zu passivieren).
  • Bei Betriebsaufgabe zwingend Übergang zum Betriebsvermögensvergleich (§ 18 Abs. 3 S. 2 EStG) — Ziel: vollständige Erfassung stiller Reserven.

4) Aufgabegewinn

5) Einlage & Teilwert

6) Arzt / Freiberufler

7) GmbH-Anteile im Betriebsvermögen