§ 4 Abs. 7 EStG
Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 7) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
1. Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG, 2. Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG, 3. Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. § 4 Abs. 1 EStG enthält die steuerliche Grunddefinition des Gewinns durch Betriebsvermögensvergleich.
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Worum geht es?
§ 4 Abs. 7 EStG steht in steuerstoff für Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 7) — Einkommensteuergesetz und wird in 7 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG,
- Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.
- § 4 Abs. 1 EStG enthält die steuerliche Grunddefinition des Gewinns durch Betriebsvermögensvergleich.
- ⇨ 4. Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
- § 4 Abs. 5 EStG enthält besondere Abzugsverbote und Abzugsbeschränkungen.
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Verwandte Fundstellen
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- § 4 Abs. 1 S. 8 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 1, S. 8) — Einkommensteuergesetz
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- § 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Nr. 8) — Einkommensteuergesetz
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