Gesetz

§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG

Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, S. 1, Nr. 6) — Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG gilt für Familienheimfahrten für eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung eine Betriebsausgabenabzugseinschränkung. Auch Gewinneinkünfteerzieler können für wöchentliche Familienheimfahrten nur die Entfernungspauschale steuerlich geltend machen. Das FG Rheinland-Pfalz (Urteil v. 19.6.2024, 1 K 1219/21) ging von einer Betriebsstätte i.S.d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG beim Kunden aus und lehnte die Anwendung des Reisekostenrechts ab.

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Worum geht es?

§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG steht in steuerstoff für Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, S. 1, Nr. 6) — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Das FG Rheinland-Pfalz (Urteil v. 19.6.2024, 1 K 1219/21) ging von einer Betriebsstätte i.S.d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG beim Kunden aus und lehnte die Anwendung des Reisekostenrechts ab.

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