Gesetz

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6a EStG

Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Satz 1, Nr. 6a) — Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

7. Unternehmer mit betrieblichem Pkw Nutzt ein Unternehmer einen betrieblichen Pkw für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, sind die tatsächlichen Fahrzeugaufwendungen zunächst betrieblich erfasst. Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG ist jedoch ein Teil der Aufwendungen nicht als Betriebsausgabe abziehbar. Bei Anwendung der pauschalen Nutzungswertmethode wird regelmäßig der nach der 0,03-%-Methode ermittelte Wert um die Entfernungspauschale gekürzt. 10. Praxischeckliste - Zahl der tatsächlichen Arbeitstage dokumentiert? - Einfache Entfernung zutreffend ermittelt? - Kürzeste oder nachweisbar verkehrsgünstigere Straßenverbindung verwendet? - Erste Tätigkeitsstätte oder Sammelpunkt korrekt beurteilt? - Arbeitgeberzuschüsse von der Entfernungspauschale abgezogen? - Auswärtstätigkeiten nicht mit der Entfernungspauschale verwechselt? - Bei Unternehmern Privat- oder Betriebsvermögen des

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Worum geht es?

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6a EStG steht in steuerstoff für Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Satz 1, Nr. 6a) — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Nicht abziehbare Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG neu berechnet?

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