Gesetz

§ 4 Abs. 4 EStG

Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 4) — Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

1. Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG, 2. Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG, 3. Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. § 4 Abs. 1 EStG enthält die steuerliche Grunddefinition des Gewinns durch Betriebsvermögensvergleich.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 4 Abs. 4 EStG steht in steuerstoff für Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 4) — Einkommensteuergesetz und wird in 3 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG,
  • Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.
  • § 4 Abs. 1 EStG enthält die steuerliche Grunddefinition des Gewinns durch Betriebsvermögensvergleich.
  • ⇨ 4. Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
  • § 4 Abs. 5 EStG enthält besondere Abzugsverbote und Abzugsbeschränkungen.

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