Gesetz

§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG

Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Nr. 1) — Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Die Zuwendung der Preise fällt dann grundsätzlich nicht unter das ertragsteuerliche Abzugsverbot für Geschenke nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG.

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Worum geht es?

§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG steht in steuerstoff für Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Nr. 1) — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Die Zuwendung der Preise fällt dann grundsätzlich nicht unter das ertragsteuerliche Abzugsverbot für Geschenke nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG.

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