Reverse-Charge bei Grundstückslieferungen
Tempo
Bei bestimmten Grundstückslieferungen schuldet nicht der Verkäufer,
sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer.
Kaufpreis
ohne Umsatzsteuer.
Die Grunderwerbsteuer gehört nicht zum Entgelt.
► Klausurhinweis
Immer prüfen,
ob §13b UStG einschlägig ist.