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Umsatzsteuer

§ 13b UStG – Grundstückslieferung mit Option zur Steuerpflicht

Verkauf eines Grundstücks mit Verzicht auf die Steuerbefreiung (§ 9 UStG) und Steuerschuld des Leistungsempfängers.

Tempo

⇨ Grundstückslieferung mit Option zur Steuerpflicht (§ 13b Abs.2 Nr.3 UStG)

► Sachverhalt

Eine Unternehmerin verkauft ein betrieblich genutztes Grundstück.

Im Kaufvertrag verzichtet sie nach § 9 UStG auf die Steuerbefreiung.

Der Käufer verwendet das Grundstück ausschließlich für sein Unternehmen.

Kaufpreis:

400.000 €

► Prüfung

⇶ 1. Art der Leistung

Lieferung eines Grundstücks.

⇶ 2. Ort der Lieferung

Unbewegter Gegenstand.

Ort der Lieferung:

Ort des Grundstücks

(§ 3 Abs.7 UStG).

→ Inland.

⇶ 3. Steuerbarkeit

Lieferung gegen Entgelt.

→ steuerbar (§ 1 Abs.1 Nr.1 UStG)

⇶ 4. Steuerbefreiung

Grundsätzlich

§ 4 Nr.9a UStG

(Grundstückslieferung).

Hier:

Verzicht nach § 9 UStG.

Damit:

steuerpflichtig.

⇶ 5. Steuerschuld

Da § 13b Abs.2 Nr.3 UStG greift,

schuldet

der Leistungsempfänger

die Umsatzsteuer.

Reverse Charge.

⇶ 6. Bemessungsgrundlage

400.000 €

Umsatzsteuer 19 %

=

76.000 €

⇶ 7. Vorsteuer

Der Käufer kann

die nach § 13b geschuldete Umsatzsteuer

im selben Voranmeldungszeitraum

als Vorsteuer abziehen,

wenn das Grundstück ausschließlich

für steuerpflichtige Umsätze verwendet wird.

⇨ Merksätze

• Grundstückslieferungen sind grundsätzlich steuerfrei (§ 4 Nr.9a UStG).

• Durch Option (§ 9 UStG) werden sie steuerpflichtig.

• Bei Unternehmern geht die Steuerschuld regelmäßig nach § 13b auf den Käufer über.

Vorsteuerabzug nur bei unternehmerischer Verwendung.

⇨ Klausurfallen

Prüfungsfalle Nr.1

Immer zuerst prüfen,

ob überhaupt auf die Steuerbefreiung verzichtet wurde.

Prüfungsfalle Nr.2

§ 13b greift nur,

wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Prüfungsfalle Nr.3

Vorsteuerabzug setzt steuerpflichtige Ausgangsumsätze voraus.

Prüfungsfalle Nr.4

Option nach § 9 UStG und Reverse Charge sind zwei getrennte Prüfungsschritte.