§ 13b UStG – Grundstückslieferung mit Option zur Steuerpflicht
Verkauf eines Grundstücks mit Verzicht auf die Steuerbefreiung (§ 9 UStG) und Steuerschuld des Leistungsempfängers.
⇨ Grundstückslieferung mit Option zur Steuerpflicht (§ 13b Abs.2 Nr.3 UStG)
► Sachverhalt
Eine Unternehmerin verkauft ein betrieblich genutztes Grundstück.
Im Kaufvertrag verzichtet sie nach § 9 UStG auf die Steuerbefreiung.
Der Käufer verwendet das Grundstück ausschließlich für sein Unternehmen.
Kaufpreis:
400.000 €
► Prüfung
⇶ 1. Art der Leistung
Lieferung eines Grundstücks.
⇶ 2. Ort der Lieferung
Unbewegter Gegenstand.
Ort der Lieferung:
Ort des Grundstücks
→ Inland.
⇶ 3. Steuerbarkeit
Lieferung gegen Entgelt.
→ steuerbar (§ 1 Abs.1 Nr.1 UStG)
⇶ 4. Steuerbefreiung
Grundsätzlich
(Grundstückslieferung).
Hier:
Verzicht nach § 9 UStG.
Damit:
steuerpflichtig.
⇶ 5. Steuerschuld
Da § 13b Abs.2 Nr.3 UStG greift,
schuldet
der Leistungsempfänger
die Umsatzsteuer.
⇶ 6. Bemessungsgrundlage
400.000 €
Umsatzsteuer 19 %
=
76.000 €
⇶ 7. Vorsteuer
Der Käufer kann
die nach § 13b geschuldete Umsatzsteuer
im selben Voranmeldungszeitraum
als Vorsteuer abziehen,
wenn das Grundstück ausschließlich
für steuerpflichtige Umsätze verwendet wird.
⇨ Merksätze
• Grundstückslieferungen sind grundsätzlich steuerfrei (§ 4 Nr.9a UStG).
• Durch Option (§ 9 UStG) werden sie steuerpflichtig.
• Bei Unternehmern geht die Steuerschuld regelmäßig nach § 13b auf den Käufer über.
• Vorsteuerabzug nur bei unternehmerischer Verwendung.
⇨ Klausurfallen
Prüfungsfalle Nr.1
Immer zuerst prüfen,
ob überhaupt auf die Steuerbefreiung verzichtet wurde.
Prüfungsfalle Nr.2
§ 13b greift nur,
wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Prüfungsfalle Nr.3
Vorsteuerabzug setzt steuerpflichtige Ausgangsumsätze voraus.
Prüfungsfalle Nr.4
Option nach § 9 UStG und Reverse Charge sind zwei getrennte Prüfungsschritte.