Zweitwohnsitz und doppelte Haushaltsführung
Steuerliche Folgen eines Zweitwohnsitzes bei Einkommensteuer, Erbschaftsteuer und Zweitwohnungsteuer.
⇨ Zweitwohnsitz
► Einkommensteuer
Eine doppelte Haushaltsführung setzt voraus:
- Hauptwohnsitz bleibt bestehen.
- Zweitwohnung wird beruflich genutzt.
- berufliche Veranlassung liegt vor.
Dann können Aufwendungen steuerlich abzugsfähig sein.
► Private Gründe
Wird der Zweitwohnsitz ausschließlich aus privaten Gründen (z. B. bei einer Tante) begründet,
liegt keine doppelte Haushaltsführung vor.
Die Kosten sind dann grundsätzlich nicht abzugsfähig.
► Betriebsstätte
Besteht am Zweitwohnsitz eine weitere Betriebsstätte,
können Fahrten zwischen den Betriebsstätten Betriebsausgaben sein.
► Erbschaftsteuer
Der Wohnsitz beeinflusst die Steuerpflicht.
Unbeschränkte Steuerpflicht:
Wohnsitz im Inland.
Beschränkte Steuerpflicht:
kein Wohnsitz im Inland.
► Zweitwohnungsteuer
Kommunale Aufwandsteuer.
Unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis.
► Prüfungsmerksatz
Beruflicher Zweitwohnsitz:
mögliche doppelte Haushaltsführung.
Privater Zweitwohnsitz:
regelmäßig kein Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug.