Wissensdatenbank
Einkommensteuer

Zweitwohnsitz und doppelte Haushaltsführung

Steuerliche Folgen eines Zweitwohnsitzes bei Einkommensteuer, Erbschaftsteuer und Zweitwohnungsteuer.

Tempo

⇨ Zweitwohnsitz

► Einkommensteuer

Eine doppelte Haushaltsführung setzt voraus:

  • Hauptwohnsitz bleibt bestehen.
  • Zweitwohnung wird beruflich genutzt.
  • berufliche Veranlassung liegt vor.

Dann können Aufwendungen steuerlich abzugsfähig sein.

► Private Gründe

Wird der Zweitwohnsitz ausschließlich aus privaten Gründen (z. B. bei einer Tante) begründet,

liegt keine doppelte Haushaltsführung vor.

Die Kosten sind dann grundsätzlich nicht abzugsfähig.

► Betriebsstätte

Besteht am Zweitwohnsitz eine weitere Betriebsstätte,

können Fahrten zwischen den Betriebsstätten Betriebsausgaben sein.

► Erbschaftsteuer

Der Wohnsitz beeinflusst die Steuerpflicht.

Unbeschränkte Steuerpflicht:

Wohnsitz im Inland.

Beschränkte Steuerpflicht:

kein Wohnsitz im Inland.

► Zweitwohnungsteuer

Kommunale Aufwandsteuer.

Unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis.

► Prüfungsmerksatz

Beruflicher Zweitwohnsitz:

mögliche doppelte Haushaltsführung.

Privater Zweitwohnsitz:

regelmäßig kein Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug.