§ 9 EStG
Werbungskosten — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Die allgemeinen Vorschriften der §§ 9 und 9a EStG sind insoweit grundsätzlich nicht anzuwenden.
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Worum geht es?
§ 9 EStG steht in steuerstoff für Werbungskosten — Einkommensteuergesetz und wird in 10 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- ⇨ Einkünfteermittlung, Betriebsausgaben, Pkw-Privatnutzung und Wirtschaftsjahr
- Die allgemeinen Vorschriften der §§ 9 und 9a EStG sind insoweit grundsätzlich nicht anzuwenden.
- Dann können Aufwendungen steuerlich abzugsfähig sein.
- Die Steuerfreiheit gilt nur, soweit die Erstattung die nach § 9 EStG als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen nicht übersteigt.
- Nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei, soweit die Erstattung die nach § 9 EStG abziehbaren Werbungskosten nicht übersteigt.
Passende Wissensbeiträge
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- Einkünfteermittlung, Betriebsausgaben, Pkw-Privatnutzung und WirtschaftsjahrRechnungswesen / EinkommensteuerGrundlagen der Einkünfteermittlung, Abgrenzung von Betriebsausgaben, Geschenke an Geschäftsfreunde, private Nutzung betrieblicher Pkw einschließlich Elektrofahrzeugen sowie Regeln zum Wirtschaftsjahr.
- § 2 EStG – Umfang der Besteuerung und BegriffsbestimmungenGesetze / EinkommensteuerDefiniert die sieben Einkunftsarten, die Gewinn- und Überschusseinkünfte sowie die Berechnung vom Gesamtbetrag der Einkünfte bis zur festzusetzenden Einkommensteuer.
- Zweitwohnsitz und doppelte HaushaltsführungEinkommensteuerSteuerliche Folgen eines Zweitwohnsitzes bei Einkommensteuer, Erbschaftsteuer und Zweitwohnungsteuer.
- Reisekosten: steuerfreie Erstattung und VerpflegungspauschalenJahresabschlussSteuerfreie Reisekostenerstattung nach § 3 Nr. 16 EStG, Belegpflichten, Buchungslogik und Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeiten.
- Häusliches Arbeitszimmer: Aufzeichnungspflicht nach § 4 Abs. 7 EStGJahresabschlussBFH VIII R 6/24: Zeitnahe Aufzeichnungspflicht für Selbständige, Unterschiede zu Arbeitnehmern und Prüfungsschema.
- Arbeitsmittel: Abziehbare Kosten beim ArbeitnehmerArbeitnehmerBeruflich veranlasste Aufwendungen für Arbeitsmittel können Arbeitnehmer als Werbungskosten abziehen. Bei gemischter Nutzung kommt es auf den beruflichen Nutzungsanteil an. Geringwertige Arbeitsmittel können sofort abziehbar sein, höherwertige Gegenstände sind grundsätzlich über die Nutzungsdauer abzuschreiben.
- Werbungskosten-ABC – ArbeitnehmerArbeitnehmerKompakter Praxisüberblick zu typischen Werbungskosten bei Arbeitnehmern: berufliche Veranlassung, Arbeitsmittel und AfA, Bewerbungs- und Fortbildungskosten, Reisen, Versicherungen, Prozess- und Unfallkosten sowie wichtige Abzugsverbote.
- Doppelte Haushaltsführung bei teilweiser Auslandstätigkeit für denselben ArbeitgeberEinkommensteuerFG Hessen: Bei wechselnder Tätigkeit im In- und Ausland sind notwendige Aufwendungen für einen ausländischen Zweithaushalt nur anteilig den nach DBA steuerfreien Auslandseinkünften zuzuordnen. Maßgeblich ist das Verhältnis des steuerfreigestellten Arbeitslohns zum Gesamtarbeitslohn.
- Entfernungspauschale – Fahrten zwischen Wohnung und erster TätigkeitsstätteEinkommensteuerKompakter Praxisüberblick zur Entfernungspauschale nach § 9 EStG: 0,38 EUR ab 2026, maßgebliche Entfernung, Höchstbetrag, öffentliche Verkehrsmittel, Pkw, Jobticket und Arbeitgeberzuschüsse.
- § 9 EStG – WerbungskostenEinkommensteuerWerbungskosten sind beruflich oder einkunftsbezogen veranlasste Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. § 9 EStG regelt insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, doppelte Haushaltsführung, Arbeitsmittel, Verpflegung und Ausbildungskosten.
Verwandte Fundstellen
- § 9 Abs. 1 EStG – Werbungskosten (Abs. 1) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG – Werbungskosten (Abs. 1, Satz 1) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG – Werbungskosten (Abs. 1, Satz 3, Nr. 4a) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG – Werbungskosten (Abs. 1, Satz 3, Nr. 4) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG – Werbungskosten (Abs. 1, Satz 3, Nr. 5) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG – Werbungskosten (Abs. 1, Satz 3, Nr. 6) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG – Werbungskosten (Abs. 1, Satz 3, Nr. 7) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 2 EStG – Werbungskosten (Abs. 2) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 4a EStG – Werbungskosten (Abs. 4a) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 4a Satz 5 EStG – Werbungskosten (Abs. 4a, Satz 5) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 4 EStG – Werbungskosten (Abs. 4) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 5 EStG – Werbungskosten (Abs. 5) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 5 EStG i. V. m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG – Werbungskosten (Abs. 5) — Einkommensteuergesetz · Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Satz 1, Nr. 10) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG – Werbungskosten (Abs. 5, Satz 1) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 6 EStG – Werbungskosten (Abs. 6) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 6 Satz 2 EStG – Werbungskosten (Abs. 6, Satz 2) — Einkommensteuergesetz