§ 9 Abs. 4a EStG
Werbungskosten (Abs. 4a) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
- Rechtsgrundlage ist vor allem **§ 9 EStG**. - **§ 12 EStG** grenzt nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung ab. - Für den Zeitpunkt des Abzugs gilt grundsätzlich das **Abflussprinzip des § 11 EStG**. - Bei gemischt beruflich und privat veranlassten Aufwendungen kommt eine Aufteilung nur in Betracht, wenn die beruflichen und privaten Anteile sachgerecht trennbar sind. - Steuerfreie Erstattungen des Arbeitgebers oder anderer Stellen mindern regelmäßig den eigenen Werbungskostenabzug. - § 9 EStG – Werbungskosten - § 11 EStG – Zu- und Abflussprinzip - § 12 EStG – nicht abziehbare Ausgaben - § 3c EStG – Ausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen - § 10d EStG – Verlustabzug - § 9 Abs. 4a EStG – Verpflegungsmehraufwendungen - § 9 Abs. 5 EStG i. V. m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG – Abzugsverbot für bestimmte rechtswidrige Zuwendungen
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Worum geht es?
§ 9 Abs. 4a EStG steht in steuerstoff für Werbungskosten (Abs. 4a) — Einkommensteuergesetz und wird in 3 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- § 9 Abs. 4a EStG – Verpflegungsmehraufwendungen
- § 9 Abs. 5 EStG i. V. m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG – Abzugsverbot für bestimmte rechtswidrige Zuwendungen
- § 8 EStG bestimmt, welche Vorteile als steuerpflichtige Einnahmen gelten und wie sie bewertet werden.
- Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Sie werden bei der Einkunftsart abgezogen, durch die sie veranlasst sind.
Passende Wissensbeiträge
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Verwandte Fundstellen
- § 9 Abs. 1 EStG – Werbungskosten (Abs. 1) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG – Werbungskosten (Abs. 1, Satz 1) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG – Werbungskosten (Abs. 1, Satz 3, Nr. 4a) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG – Werbungskosten (Abs. 1, Satz 3, Nr. 4) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG – Werbungskosten (Abs. 1, Satz 3, Nr. 5) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG – Werbungskosten (Abs. 1, Satz 3, Nr. 6) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG – Werbungskosten (Abs. 1, Satz 3, Nr. 7) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 2 EStG – Werbungskosten (Abs. 2) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 4a Satz 5 EStG – Werbungskosten (Abs. 4a, Satz 5) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 4 EStG – Werbungskosten (Abs. 4) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 5 EStG – Werbungskosten (Abs. 5) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 5 EStG i. V. m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG – Werbungskosten (Abs. 5) — Einkommensteuergesetz · Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Satz 1, Nr. 10) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG – Werbungskosten (Abs. 5, Satz 1) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 6 EStG – Werbungskosten (Abs. 6) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 6 Satz 2 EStG – Werbungskosten (Abs. 6, Satz 2) — Einkommensteuergesetz
- § 9 EStG – Werbungskosten — Einkommensteuergesetz