Gesetz

§ 9 Abs. 5 Satz 1 EStG

Werbungskosten (Abs. 5, Satz 1) — Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Seit 2023 gelten neue Regeln für das häusliche Arbeitszimmer und die Arbeit im Homeoffice: Für ein häusliches Arbeitszimmer ist grundsätzlich der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung entscheidend. Daneben kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Tagespauschale von 6 EUR bis maximal 1.260 EUR jährlich genutzt werden.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 9 Abs. 5 Satz 1 EStG steht in steuerstoff für Werbungskosten (Abs. 5, Satz 1) — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Seit dem Veranlagungszeitraum 2023 muss zwischen dem **häuslichen Arbeitszimmer** nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG und der **Tagespauschale für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung** nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG unterschieden werden.

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Verwandte Fundstellen

Zurück zum Lexikon