§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG
Werbungskosten (Abs. 1, Satz 1) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Schon die vom Finanzamt vorgenommene Aufteilung in grundstücks- und nutzungsorientierte Aufwendungen sei weder vom Gesetz vorgesehen noch nötig. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG spreche einzig von Aufwendungen. Maßgeblich sei der Veranlassungszusammenhang für diese Aufwendungen.
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Worum geht es?
§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG steht in steuerstoff für Werbungskosten (Abs. 1, Satz 1) — Einkommensteuergesetz und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Neues zum außerhäuslichen Arbeitszimmer und nur halben oder vollen Kostenabzug
- Besteht eine doppelte Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG?
Passende Wissensbeiträge
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- Außerhäusliches Arbeitszimmer: voller Kostenabzug trotz gemeinsamer Anmietung durch EhegattenArbeitszimmerFG Niedersachsen 3 K 54/26: Wird ein außerhäusliches Arbeitszimmer von Ehegatten gemeinsam angemietet, aber nur von einem Ehegatten beruflich genutzt, können die Aufwendungen bei entsprechendem Veranlassungszusammenhang vollständig als Werbungskosten abziehbar sein.
- Doppelte Haushaltsführung bei teilweiser Auslandstätigkeit für denselben ArbeitgeberEinkommensteuerFG Hessen: Bei wechselnder Tätigkeit im In- und Ausland sind notwendige Aufwendungen für einen ausländischen Zweithaushalt nur anteilig den nach DBA steuerfreien Auslandseinkünften zuzuordnen. Maßgeblich ist das Verhältnis des steuerfreigestellten Arbeitslohns zum Gesamtarbeitslohn.
Verwandte Fundstellen
- § 9 Abs. 1 EStG – Werbungskosten (Abs. 1) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG – Werbungskosten (Abs. 1, Satz 3, Nr. 4a) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG – Werbungskosten (Abs. 1, Satz 3, Nr. 4) — Einkommensteuergesetz
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- § 9 Abs. 2 EStG – Werbungskosten (Abs. 2) — Einkommensteuergesetz
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- § 9 Abs. 4a Satz 5 EStG – Werbungskosten (Abs. 4a, Satz 5) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 4 EStG – Werbungskosten (Abs. 4) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 5 EStG – Werbungskosten (Abs. 5) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 5 EStG i. V. m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG – Werbungskosten (Abs. 5) — Einkommensteuergesetz · Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Satz 1, Nr. 10) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG – Werbungskosten (Abs. 5, Satz 1) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 6 EStG – Werbungskosten (Abs. 6) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 6 Satz 2 EStG – Werbungskosten (Abs. 6, Satz 2) — Einkommensteuergesetz
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