§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG
Werbungskosten (Abs. 1, Satz 1) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Entscheidung des FG Hessen Das FG Hessen entschied mit Urteil vom 26.11.2025 (11 K 930/23), dass die Kosten für die US-Wohnung grundsätzlich als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG abziehbar sind. Der Abzug ist allerdings nur anteilig möglich. Prüfungsschema 1. Besteht eine doppelte Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG? 2. Welche Arbeitstage und welcher Arbeitslohn entfallen auf die Tätigkeit im Ausland? 3. Welche Teile des Arbeitslohns sind nach dem einschlägigen DBA in Deutschland steuerfrei? 4. Können die Werbungskosten eindeutig der steuerpflichtigen oder steuerfreien Tätigkeit zugeordnet werden? 5. Falls nein: Aufteilung nach dem Verhältnis steuerfreier Einnahmen zu Gesamteinnahmen. 6. Der den steuerfreien Einkünften zugeordnete Anteil wirkt nur im Rahmen der Ermittlung der nach DBA freigestellten E
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Worum geht es?
§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG steht in steuerstoff für Werbungskosten (Abs. 1, Satz 1) — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Besteht eine doppelte Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG?
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