§ 9 Abs. 1 EStG
Werbungskosten (Abs. 1) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
- § 9 EStG – Werbungskosten - § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG – Werkzeuge und typische Berufskleidung - § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG – AfA bei Arbeitsmitteln - § 12 Nr. 1 EStG – Kosten der privaten Lebensführung - § 3 Nr. 30 EStG – Werkzeuggeld - § 3 Nr. 31 EStG – typische Berufskleidung - R 9.12 LStR und H 9.12 LStH – Arbeitsmittel
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 9 Abs. 1 EStG steht in steuerstoff für Werbungskosten (Abs. 1) — Einkommensteuergesetz und wird in 4 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Unterkategorie: Gebäude und außergewöhnliche Abnutzung
- § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG – Werkzeuge und typische Berufskleidung
- § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG – AfA bei Arbeitsmitteln
- Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Sie werden bei der Einkunftsart abgezogen, durch die sie veranlasst sind.
- Werbungskosten werden grundsätzlich im Kalenderjahr des Abflusses berücksichtigt (§ 11 Abs. 2 EStG).
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.
- Außerplanmäßige Abschreibung von Gebäuden: AfaAAbschreibungKompakter Überblick zur Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung bei vermieteten Gebäuden.
- Arbeitsmittel: Abziehbare Kosten beim ArbeitnehmerArbeitnehmerBeruflich veranlasste Aufwendungen für Arbeitsmittel können Arbeitnehmer als Werbungskosten abziehen. Bei gemischter Nutzung kommt es auf den beruflichen Nutzungsanteil an. Geringwertige Arbeitsmittel können sofort abziehbar sein, höherwertige Gegenstände sind grundsätzlich über die Nutzungsdauer abzuschreiben.
- § 9 EStG – WerbungskostenEinkommensteuerWerbungskosten sind beruflich oder einkunftsbezogen veranlasste Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. § 9 EStG regelt insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, doppelte Haushaltsführung, Arbeitsmittel, Verpflegung und Ausbildungskosten.
- Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung – ÜberblickEinkommensteuerPraxisüberblick zu Werbungskosten nach §§ 9, 21 EStG: Vermietungsabsicht, Leerstand, verbilligte Vermietung, Erhaltungs-/Herstellungskosten, nachträgliche Werbungskosten und Miteigentum.
Verwandte Fundstellen
- § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG – Werbungskosten (Abs. 1, Satz 1) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG – Werbungskosten (Abs. 1, Satz 3, Nr. 4a) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG – Werbungskosten (Abs. 1, Satz 3, Nr. 4) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG – Werbungskosten (Abs. 1, Satz 3, Nr. 5) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG – Werbungskosten (Abs. 1, Satz 3, Nr. 6) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG – Werbungskosten (Abs. 1, Satz 3, Nr. 7) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 2 EStG – Werbungskosten (Abs. 2) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 4a EStG – Werbungskosten (Abs. 4a) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 4a Satz 5 EStG – Werbungskosten (Abs. 4a, Satz 5) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 4 EStG – Werbungskosten (Abs. 4) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 5 EStG – Werbungskosten (Abs. 5) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 5 EStG i. V. m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG – Werbungskosten (Abs. 5) — Einkommensteuergesetz · Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 5, Satz 1, Nr. 10) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG – Werbungskosten (Abs. 5, Satz 1) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 6 EStG – Werbungskosten (Abs. 6) — Einkommensteuergesetz
- § 9 Abs. 6 Satz 2 EStG – Werbungskosten (Abs. 6, Satz 2) — Einkommensteuergesetz
- § 9 EStG – Werbungskosten — Einkommensteuergesetz