§ 20 Abs. 8 EStG
Einkünfte aus Kapitalvermögen (Abs. 8) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
7) GmbH-Anteile im Betriebsvermögen - Subsidiarität (§ 20 Abs. 8 EStG): Dividenden sind Betriebseinnahmen, keine Kapitaleinkünfte. - KapESt entfaltet im BV keine Abgeltungswirkung (§ 43 Abs. 5 S. 2 EStG). - Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG) bei Beteiligungen im BV.
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Worum geht es?
§ 20 Abs. 8 EStG steht in steuerstoff für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Abs. 8) — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Subsidiarität (§ 20 Abs. 8 EStG): Dividenden sind Betriebseinnahmen, keine Kapitaleinkünfte.
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