Gesetz

§ 20 Abs. 8 EStG

Einkünfte aus Kapitalvermögen (Abs. 8) — Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

7) GmbH-Anteile im Betriebsvermögen - Subsidiarität (§ 20 Abs. 8 EStG): Dividenden sind Betriebseinnahmen, keine Kapitaleinkünfte. - KapESt entfaltet im BV keine Abgeltungswirkung (§ 43 Abs. 5 S. 2 EStG). - Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG) bei Beteiligungen im BV.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 20 Abs. 8 EStG steht in steuerstoff für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Abs. 8) — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Subsidiarität (§ 20 Abs. 8 EStG): Dividenden sind Betriebseinnahmen, keine Kapitaleinkünfte.

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