§ 6a EStG
Vorschrift im Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Für den Erwerb eines Mitunternehmeranteils enthält § 5 EStG eine Sonderregelung zur zeitlichen Verteilung eines Gewinns, der daraus entsteht, dass eine übernommene Pensionsverpflichtung nach § 6a EStG niedriger zu bewerten ist.
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Worum geht es?
§ 6a EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Für den Erwerb eines Mitunternehmeranteils enthält § 5 EStG eine Sonderregelung zur zeitlichen Verteilung eines Gewinns, der daraus entsteht, dass eine übernommene Pensionsverpflichtung nach § 6a EStG niedriger zu bewerten ist.
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