§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Abs. 1, Nr. 1) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
3) Übergang EÜR → Bilanzierung - Forderungen erhöhen den Übergangsgewinn (kein Zufluss in EÜR, in der Bilanz zu aktivieren). - Verbindlichkeiten mindern den Übergangsgewinn (kein Abfluss in EÜR, in der Bilanz zu passivieren). - Bei Betriebsaufgabe zwingend Übergang zum Betriebsvermögensvergleich (§ 18 Abs. 3 S. 2 EStG) — Ziel: vollständige Erfassung stiller Reserven. 4) Aufgabegewinn - Außerordentliche Einkünfte (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG), Fünftelregelung (§ 34 Abs. 1 EStG). - Aufgabe = Veräußerung/Entnahme aller wesentlichen Betriebsgrundlagen (§ 16 Abs. 3 EStG); bei Freiberuflern über § 18 Abs. 3 EStG. - Auch zeitnah entnommene Wirtschaftsgüter einbeziehen (§ 16 Abs. 3 S. 8 EStG).
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Worum geht es?
§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG steht in steuerstoff für Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Abs. 1, Nr. 1) — Einkommensteuergesetz und wird in 3 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Bei Betriebsaufgabe zwingend Übergang zum Betriebsvermögensvergleich (§ 18 Abs. 3 S. 2 EStG) — Ziel: vollständige Erfassung stiller Reserven.
- Aufgabe = Veräußerung/Entnahme aller wesentlichen Betriebsgrundlagen (§ 16 Abs. 3 EStG); bei Freiberuflern über § 18 Abs. 3 EStG.
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG); keine Buchführungspflicht nach HGB (§§ 1, 238 HGB), EÜR zulässig.
- § 96: Freie Berufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG werden dem Gewerbebetrieb gleichgestellt.
- Der BFH hält daran fest, dass § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG nicht anwendbar ist, wenn ein nicht buchführungspflichtiger Angehöriger eines freien Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG für seine freiberufliche Tätigkeit freiwillig Bücher führt.
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- Betriebsaufgabe, EÜR-Übergang & AufgabegewinnJahresabschlussAufgabeerklärung (§ 16 Abs. 3b EStG), Übergang zur Bilanzierung, Fünftelregelung und Behandlung der stillen Reserven.
- Bewertungsgesetz (BewG) – §§ 1 bis 190GesetzeBewertungsgesetz nach dem bereitgestellten Material: allgemeine Bewertung, Betriebsvermögen, gesonderte Feststellungen sowie land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundvermögen bis § 190.
- Keine Istversteuerung für freiwillig buchführende FreiberuflerUmsatzsteuerBFH V R 16/24: Ein nicht buchführungspflichtiger Freiberufler kann sich für § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG nicht auf seine freiberufliche Tätigkeit berufen, wenn er hierfür freiwillig Bücher führt. Der BFH hält trotz Kritik im Schrifttum an seiner bisherigen Rechtsprechung fest.
Verwandte Fundstellen
- § 18 Abs. 3 EStG – Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Abs. 3) — Einkommensteuergesetz
- § 18 Abs. 3 S. 2 EStG – Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Abs. 3, S. 2) — Einkommensteuergesetz
- § 18 Abs. 4 Satz 2 EStG – Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Abs. 4, Satz 2) — Einkommensteuergesetz
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