§ 7 EStG
Absetzung für Abnutzung — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Steuerlich richtet sich die AfA insbesondere nach § 7 EStG. Anders als im Handelsrecht sind Methoden, Sätze und Nutzungsdauern stärker gesetzlich oder verwaltungsseitig typisiert.
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Worum geht es?
§ 7 EStG steht in steuerstoff für Absetzung für Abnutzung — Einkommensteuergesetz und wird in 6 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Steuerlich richtet sich die AfA insbesondere nach § 7 EStG. Anders als im Handelsrecht sind Methoden, Sätze und Nutzungsdauern stärker gesetzlich oder verwaltungsseitig typisiert.
- Bei gemischt genutzten Gebäuden ist für die steuerliche Behandlung nicht allein das Bauwerk, sondern vor allem der jeweilige Nutzungs- und Funktionszusammenhang entscheidend.
- § 7 EStG regelt die steuerliche Verteilung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Wirtschaftsgüter sowie besondere Abschreibungsmethoden.
- § 7 Abs. 5 EStG enthält weiterhin Übergangsregelungen für bestimmte ältere Gebäude, abhängig von Nutzung, Bauantrag und Vertragsabschluss. Die jeweiligen Staffelsätze sind nur für die dort ausdrücklich genannten Altfälle anwendbar.
- § 6b EStG ermöglicht die steuerneutrale Übertragung stiller Reserven aus der Veräußerung bestimmter Anlagegüter auf begünstigte Ersatzwirtschaftsgüter. Dadurch wird die Besteuerung des Veräußerungsgewinns aufgeschoben.
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