Gesetz

§ 7 EStG

Absetzung für Abnutzung — Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Steuerlich richtet sich die AfA insbesondere nach § 7 EStG. Anders als im Handelsrecht sind Methoden, Sätze und Nutzungsdauern stärker gesetzlich oder verwaltungsseitig typisiert.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 7 EStG steht in steuerstoff für Absetzung für Abnutzung — Einkommensteuergesetz und wird in 6 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Steuerlich richtet sich die AfA insbesondere nach § 7 EStG. Anders als im Handelsrecht sind Methoden, Sätze und Nutzungsdauern stärker gesetzlich oder verwaltungsseitig typisiert.
  • Bei gemischt genutzten Gebäuden ist für die steuerliche Behandlung nicht allein das Bauwerk, sondern vor allem der jeweilige Nutzungs- und Funktionszusammenhang entscheidend.
  • § 7 EStG regelt die steuerliche Verteilung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Wirtschaftsgüter sowie besondere Abschreibungsmethoden.
  • § 7 Abs. 5 EStG enthält weiterhin Übergangsregelungen für bestimmte ältere Gebäude, abhängig von Nutzung, Bauantrag und Vertragsabschluss. Die jeweiligen Staffelsätze sind nur für die dort ausdrücklich genannten Altfälle anwendbar.
  • § 6b EStG ermöglicht die steuerneutrale Übertragung stiller Reserven aus der Veräußerung bestimmter Anlagegüter auf begünstigte Ersatzwirtschaftsgüter. Dadurch wird die Besteuerung des Veräußerungsgewinns aufgeschoben.

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