§ 7 Abs. 5a EStG
Absetzung für Abnutzung (Abs. 5a) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Nach § 7a Abs. 4 EStG ist neben Sonderabschreibungen regelmäßig nur lineare AfA zulässig. Bei § 7g EStG kann zusätzlich auch die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG zulässig sein. Bei Gebäuden richtet sich die weitere AfA nach dem Restwert und dem einschlägigen Prozentsatz des § 7 Abs. 4 oder – sofern bereits zuvor angewandt – des § 7 Abs. 5a EStG.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 7 Abs. 5a EStG steht in steuerstoff für Absetzung für Abnutzung (Abs. 5a) — Einkommensteuergesetz und wird in 4 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Bei gemischt genutzten Gebäuden ist für die steuerliche Behandlung nicht allein das Bauwerk, sondern vor allem der jeweilige Nutzungs- und Funktionszusammenhang entscheidend.
- Nach § 7a Abs. 4 EStG ist neben Sonderabschreibungen regelmäßig nur lineare AfA zulässig. Bei § 7g EStG kann zusätzlich auch die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG zulässig sein.
- Bei Gebäuden richtet sich die weitere AfA nach dem Restwert und dem einschlägigen Prozentsatz des § 7 Abs. 4 oder – sofern bereits zuvor angewandt – des § 7 Abs. 5a EStG.
- Daneben ist die reguläre lineare AfA nach § 7 Abs. 4 EStG oder – bei Vorliegen der Voraussetzungen – die degressive Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5a EStG möglich.
- Bei erhöhten Absetzungen muss in jedem Jahr des Begünstigungszeitraums mindestens die reguläre AfA nach § 7 Abs. 1 oder 4 EStG berücksichtigt werden. Bei Sonderabschreibungen ist die reguläre AfA zusätzlich vorzunehmen.
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.
- Gemischt genutzte Gebäude: Aufteilung und AfAAbschreibungKompakter Überblick zur Aufteilung gemischt genutzter Gebäude in selbstständige Wirtschaftsgüter, zur AfA-Bemessungsgrundlage, Kaufpreisaufteilung und Nutzungsänderung.
- Sonderabschreibungen: Grundsätze, § 7g EStG und Mietwohnungsneubau nach § 7b EStGAbschreibungSteuerliche Sonderabschreibungen neben der normalen AfA: gemeinsame Regeln nach § 7a EStG, Förderung für KMU nach § 7g EStG und Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG.
- § 7a EStG: Gemeinsame Regeln für erhöhte Absetzungen und SonderabschreibungenGesetze / Einkommensteuer§ 7a EStG enthält gemeinsame Vorgaben für erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen, insbesondere zu nachträglichen Kosten, Anzahlungen, Mindest-AfA, Kumulationsverbot, Beteiligtenfällen, Aufzeichnungen und der AfA nach Ablauf des Begünstigungszeitraums.
- § 7b EStG: Sonderabschreibung für MietwohnungsneubauGesetze / EinkommensteuerFür neue Mietwohnungen können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren bis zu 5 % Sonderabschreibung jährlich neben der regulären Gebäude-AfA beansprucht werden. Voraussetzung sind insbesondere ein begünstigter Bauzeitraum, die Baukostenobergrenze und eine zehnjährige entgeltliche Wohnraumvermietung.
Verwandte Fundstellen
- § 7 Abs. 1 EStG – Absetzung für Abnutzung (Abs. 1) — Einkommensteuergesetz
- § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG – Absetzung für Abnutzung (Abs. 1, Satz 4) — Einkommensteuergesetz
- § 7 Abs. 1 Satz 6 EStG – Absetzung für Abnutzung (Abs. 1, Satz 6) — Einkommensteuergesetz
- § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG – Absetzung für Abnutzung (Abs. 1, Satz 7) — Einkommensteuergesetz
- § 7 Abs. 2a EStG – Absetzung für Abnutzung (Abs. 2a) — Einkommensteuergesetz
- § 7 Abs. 2 EStG – Absetzung für Abnutzung (Abs. 2) — Einkommensteuergesetz
- § 7 Abs. 4 EStG – Absetzung für Abnutzung (Abs. 4) — Einkommensteuergesetz
- § 7 Abs. 5b EStG – Absetzung für Abnutzung (Abs. 5b) — Einkommensteuergesetz
- § 7 Abs. 5 EStG – Absetzung für Abnutzung (Abs. 5) — Einkommensteuergesetz
- § 7 EStG – Absetzung für Abnutzung — Einkommensteuergesetz