§ 15 EStG
Einkünfte aus Gewerbebetrieb — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
- Land- und Forstwirtschaft nach § 13 EStG, - Gewerbebetrieb nach § 15 EStG, - selbständige Arbeit nach § 18 EStG. § 15 Abs. 1a UStG in Verbindung mit § 4 Abs. 5 EStG.
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Worum geht es?
§ 15 EStG steht in steuerstoff für Einkünfte aus Gewerbebetrieb — Einkommensteuergesetz und wird in 9 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- § 15 Abs. 1a UStG in Verbindung mit § 4 Abs. 5 EStG.
- Einkünfte des Besitzunternehmens sind gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG.
- Die Betriebsaufspaltung ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, sondern ein durch die Rechtsprechung entwickeltes Rechtsinstitut. Maßgeblich sind insbesondere § 15 EStG sowie die hierzu entwickelte BFH-Rechtsprechung.
- Das Besitzunternehmen erzielt gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG.
- Übt eine Personengesellschaft neben einer anderen Tätigkeit auch eine gewerbliche Tätigkeit aus, kann § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG sämtliche Einkünfte der Gesellschaft in gewerbliche Einkünfte umqualifizieren.
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