Gesetz

§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs. 1, Nr. 2) — Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

3) Rechtsfolgen - Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG). - Gesonderte und einheitliche Feststellung (§ 180 AO). - Steuerliches Gesamtergebnis = Gesamthandsbilanz + Sonderbilanzen + Ergänzungsbilanzen.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG steht in steuerstoff für Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs. 1, Nr. 2) — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG).

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