§ 15 Abs. 2 EStG
Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs. 2) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Die Betriebsaufspaltung ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, sondern ein durch die Rechtsprechung entwickeltes Rechtsinstitut. Maßgeblich sind insbesondere § 15 EStG sowie die hierzu entwickelte BFH-Rechtsprechung. RECHTSFOLGEN IM ÜBERBLICK • Besitz- und Betriebsunternehmen bleiben rechtlich selbständige Unternehmen. • Beide ermitteln ihren Gewinn grundsätzlich getrennt. • Das Besitzunternehmen erzielt gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG. • Das Besitzunternehmen unterliegt grundsätzlich der Gewerbesteuer. • Überlassene wesentliche Betriebsgrundlagen werden Betriebsvermögen des Besitzunternehmens. • Die Anteile an der Betriebs-GmbH gehören regelmäßig zum notwendigen Betriebsvermögen bzw. Sonderbetriebsvermögen II. • Miet-, Pacht-, Darlehens- und Beteiligungserträge können gewerbliche Betriebseinnahmen des Besitzunternehmens sein.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 15 Abs. 2 EStG steht in steuerstoff für Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs. 2) — Einkommensteuergesetz und wird in 5 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Praxisproblem: Betriebsaufspaltung trotz Privatvermögen
- Die Betriebsaufspaltung ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, sondern ein durch die Rechtsprechung entwickeltes Rechtsinstitut. Maßgeblich sind insbesondere § 15 EStG sowie die hierzu entwickelte BFH-Rechtsprechung.
- Das Besitzunternehmen erzielt gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG.
- Übt eine Personengesellschaft neben einer anderen Tätigkeit auch eine gewerbliche Tätigkeit aus, kann § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG sämtliche Einkünfte der Gesellschaft in gewerbliche Einkünfte umqualifizieren.
- bei gewerblich geprägten Personengesellschaften Fortbestand gewerblicher Einkünfte aufgrund § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG.
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.
- § 8 EStDV ab 2026 – Risiko durch Begründung oder Wegfall einer Betriebsaufspaltung?EinkommensteuerSeit 2026 können eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile bis 30 qm oder bis 40.000 € Wert dem Privatvermögen zugeordnet werden. Bei einer Überlassung an die eigene GmbH kann trotzdem eine Betriebsaufspaltung in Betracht kommen, wenn der Grundstücksteil funktional wesentlich ist. Die spezielle Frage zur neuen §-8-EStDV-Grenze ist noch nicht abschließend höchstrichterlich geklärt.
- Betriebsaufspaltung: Rechtsfolgen und BeendigungEinkommensteuerKompakter Praxisüberblick zu den steuerlichen Folgen der Betriebsaufspaltung, Abfärbung, Betriebsvermögen, Gewerbesteuer, Organschaft und den Folgen ihrer Beendigung.
- Gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG – Voraussetzungen, Abgrenzung und SonderfälleEinkommensteuerKompakter Praxisüberblick zu Gewerbebetrieb, Gewinnerzielungsabsicht, Vermögensverwaltung, Abfärbung, gewerblicher Prägung und § 17 EStG.
- Gewerblicher GrundstückshandelEinkommensteuerWann Grundstücksverkäufe die private Vermögensverwaltung überschreiten: Drei-Objekt-Grenze, Fünfjahreszeitraum, Zählobjekte und steuerliche Folgen.
- Betriebsaufspaltung: sachliche und personelle VerflechtungErtragsteuerKompakter Überblick zu Voraussetzungen, Formen und wichtigsten Rechtsfolgen der Betriebsaufspaltung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen.
Verwandte Fundstellen
- § 15 Abs. 1 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs. 1) — Einkommensteuergesetz
- § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs. 1, Nr. 2) — Einkommensteuergesetz
- § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs. 1, S. 1, Nr. 1) — Einkommensteuergesetz
- § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs. 1, Satz 1, Nr. 1) — Einkommensteuergesetz
- § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs. 1, Satz 1, Nr. 2) — Einkommensteuergesetz
- § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs. 3, Nr. 1) — Einkommensteuergesetz
- § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs. 3, Nr. 2) — Einkommensteuergesetz
- § 15 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb — Einkommensteuergesetz