Gesetz

§ 15 Abs. 1 EStG

Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs. 1) — Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

1) Gewerbebetrieb & EÜR - Einzelhandel ist regelmäßig Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG); EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG mit Zu-/Abflussprinzip (§ 11 EStG). - Gewerbeertrag = Gewinn (§ 7 GewStG) zzgl. Hinzurechnungen (§ 8 GewStG), abzgl. Kürzungen (§ 9 GewStG).

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 15 Abs. 1 EStG steht in steuerstoff für Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs. 1) — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Einzelhandel ist regelmäßig Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG); EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG mit Zu-/Abflussprinzip (§ 11 EStG).

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Verwandte Fundstellen

Zurück zum Lexikon