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Umsatzsteuer

Die ertragsteuerliche Behandlung einer Geschäftsführungsvergütung nach § 15 EStG entscheidet automatisch auch über die umsatzsteuerliche Selbständigkeit.

Personengesellschaften · schwer

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Die ertragsteuerliche Behandlung einer Geschäftsführungsvergütung nach § 15 EStG entscheidet automatisch auch über die umsatzsteuerliche Selbständigkeit.

Antwortmöglichkeiten 1. Richtig 2. Falsch

Richtige Antwort Falsch

Erklärung Die umsatzsteuerliche Selbständigkeit ist eigenständig nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu prüfen.

Rechtsgrundlage § 2 UStG; Abschn. 2.2 UStAE