Die ertragsteuerliche Behandlung einer Geschäftsführungsvergütung nach § 15 EStG entscheidet automatisch auch über die umsatzsteuerliche Selbständigkeit.
Personengesellschaften · schwer
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Die ertragsteuerliche Behandlung einer Geschäftsführungsvergütung nach § 15 EStG entscheidet automatisch auch über die umsatzsteuerliche Selbständigkeit.
Antwortmöglichkeiten 1. Richtig 2. Falsch
Richtige Antwort Falsch
Erklärung Die umsatzsteuerliche Selbständigkeit ist eigenständig nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu prüfen.
Rechtsgrundlage § 2 UStG; Abschn. 2.2 UStAE