§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG
Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs. 1, Satz 1, Nr. 2) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Miete, Zinsen oder Tätigkeitsvergütungen eines Mitunternehmers gehören grundsätzlich zu den gewerblichen Einkünften nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG steht in steuerstoff für Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs. 1, Satz 1, Nr. 2) — Einkommensteuergesetz und wird in 7 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Miete, Zinsen oder Tätigkeitsvergütungen eines Mitunternehmers gehören grundsätzlich zu den gewerblichen Einkünften nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.
- Ein Gewerbebetrieb nach § 15 Abs. 2 EStG setzt vier positive Merkmale voraus:
- § 15 EStG erfasst nicht einfach jede selbstständige Tätigkeit. Gewerblich wird eine Betätigung erst, wenn die positiven Merkmale erfüllt sind, keine vorrangige Einkunftsart greift und die Tätigkeit über reine private Vermögensverwaltung hinausgeht.
- Eine gewerblich tätige KG ist steuerlich regelmäßig Mitunternehmerschaft nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.
- sind steuerlich grundsätzlich Sondervergütungen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.
- Personengesellschaften: Gewinnverteilung, Sondervergütungen und SonderbereichRechnungswesenErmittlung der steuerlichen Gewinnanteile bei Mitunternehmerschaften: Vorabgewinn, Restgewinn, Sondervergütungen, Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben.
- Gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG – Voraussetzungen, Abgrenzung und SonderfälleEinkommensteuerKompakter Praxisüberblick zu Gewerbebetrieb, Gewinnerzielungsabsicht, Vermögensverwaltung, Abfärbung, gewerblicher Prägung und § 17 EStG.
- Kommanditgesellschaft (KG) – Kommanditist, Haftung und BesteuerungKommanditgesellschafterKompakter Praxisüberblick zur KG: Stellung von Komplementär und Kommanditist, Haftung, Mitunternehmerschaft, Sondervergütungen, § 15a EStG, Feststellung und Umsatzsteuer.
- Personengesellschaften: Was ist steuerlich zu beachten?PersonengesellschaftenBei Personengesellschaften sind insbesondere Mitunternehmerschaft, Gewinnzurechnung, Sondervergütungen, Sonderbetriebsvermögen, Gewerbesteuer und die gesonderte und einheitliche Feststellung zu beachten.
- Sonderbetriebsvermögen bei Personengesellschaften – Darstellung anhand von BeispielsfällenPersonengesellschaftenZum steuerlichen Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft können neben dem Gesamthandsvermögen auch Wirtschaftsgüter und Schulden eines Gesellschafters gehören. Der Beitrag erklärt Mitunternehmereigenschaft, Sonderbetriebsvermögen I und II sowie Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben anhand praxisnaher Fälle.
- Vergleich: GmbH und Personengesellschaft – steuerliche UnterschiedeRechtsformen / SteuervergleichEine GmbH ist selbst Steuersubjekt und zahlt Körperschaftsteuer; bei einer Personengesellschaft wird der Gewinn grundsätzlich den Gesellschaftern zugerechnet und dort mit Einkommen- oder Körperschaftsteuer besteuert. Weitere Unterschiede bestehen bei Gewerbesteuer, Entnahmen und Ausschüttungen, Sondervergütungen, Sonderbetriebsvermögen, Verlustnutzung und der Behandlung von Verträgen mit Gesellschaftern.
- Umsatzsteuer – Personengesellschaften: Unternehmereigenschaft und LeistungsbeziehungenUmsatzsteuerPraxiswissen zu Gesellschaft und Gesellschafter, Sonderentgelt, GmbH & Co. KG, Haftungsvergütung, Organschaft, Leistungen an Gesellschafter und Pkw-Überlassung.
Verwandte Fundstellen
- § 15 Abs. 1 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs. 1) — Einkommensteuergesetz
- § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs. 1, Nr. 2) — Einkommensteuergesetz
- § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs. 1, S. 1, Nr. 1) — Einkommensteuergesetz
- § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs. 1, Satz 1, Nr. 1) — Einkommensteuergesetz
- § 15 Abs. 2 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs. 2) — Einkommensteuergesetz
- § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs. 3, Nr. 1) — Einkommensteuergesetz
- § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs. 3, Nr. 2) — Einkommensteuergesetz
- § 15 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb — Einkommensteuergesetz