Binnenmarkt: Holzanbau, innergemeinschaftlicher Erwerb und Werklieferung
Prüfung einer Werklieferung im Inland mit Anzahlung sowie innergemeinschaftlichem Erwerb von Material aus Belgien.
⇨ Binnenmarkt: Holzanbau und innergemeinschaftlicher Erwerb
► Ausgangssachverhalt
Ein deutscher Unternehmer Rens errichtet für einen deutschen Auftraggeber Thiesen einen Holzanbau.
Für den Holzanbau benötigt Rens Holzverstrebungen, die er bei Huise aus Belgien bestellt.
Huise liefert die Holzverstrebungen direkt an den Frachtführer Rabens, der sie nach Deutschland transportiert.
Alle Unternehmer verwenden die USt-IdNr. ihres Heimatlandes.
⇨ 1. Ausgangsleistung Rens an Thiesen
► Art der Leistung
Rens errichtet einen Holzanbau.
Da Rens nicht nur Material liefert, sondern einen Gegenstand herstellt und einbaut, liegt eine Werklieferung vor.
Rechtsgrundlage:
Zur Werklieferung gehören insbesondere:
- Gestellung des Materials
- Aufbau
- Anlieferung
- Montage
► Ort der Werklieferung
Bei einer unbewegten Werklieferung bestimmt sich der Ort nach § 3 Abs. 7 UStG.
Der Ort liegt dort, wo sich der Gegenstand im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet.
Hier:
Hünxe / Inland
► Steuerbarkeit und Steuerpflicht
Die Werklieferung ist steuerbar nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG.
Eine Steuerbefreiung nach § 4 UStG greift nicht.
Damit ist der Umsatz steuerpflichtig zum Regelsteuersatz von 19 %.
Gesamtpreis brutto:
11.900 €
Bemessungsgrundlage netto:
11.900 € / 1,19
=
10.000 €
1.900 €
Steuerschuldner:
Rens
Rechtsgrundlage:
⇨ 2. Steuerentstehung bei Anzahlung
Thiesen leistet am 21.01. eine Anzahlung von 1.000 € brutto.
Bei Anzahlungen entsteht die Umsatzsteuer bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Vereinnahmung.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG
► Berechnung Anzahlung
Anzahlung brutto:
1.000 €
1.000 € / 1,19 × 19 %
=
159,66 €
Die Umsatzsteuer entsteht mit Ablauf des VAZ 01.
⇨ 3. Reststeuer bei Leistungsausführung
Die Abnahme des Holzanbaus erfolgt am 20.03.
Damit wird die Werklieferung ausgeführt.
Restbetrag brutto:
11.900 € - 1.000 €
=
10.900 €
Umsatzsteuer aus Restbetrag:
10.900 € / 1,19 × 19 %
=
1.740,34 €
Die Umsatzsteuer entsteht mit Ablauf des VAZ 03.
⇨ 4. Transportleistung Rabens
Rabens transportiert die Holzverstrebungen von Brüssel nach Schermbeck.
Die Rechnung wird jedoch nicht an Rens, sondern an Huise gestellt.
► Folge für Rens
Für Rens ist die Transportleistung umsatzsteuerlich unbeachtlich.
Insbesondere:
- keine Eingangsleistung an Rens
- keine Rechnung auf den Namen des Rens
- kein offener Steuerausweis gegenüber Rens
- kein Vorsteuerabzug
Merksatz:
Vorsteuerabzug nur, wenn die Leistung an den Unternehmer ausgeführt wurde und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
⇨ 5. Eingangsleistung Huise an Rens
Huise liefert Holzverstrebungen aus Belgien nach Deutschland.
Die Holzverstrebungen gelangen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland.
Damit liegt bei Rens ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor.
Rechtsgrundlage:
► Voraussetzungen des innergemeinschaftlichen Erwerbs
Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt vor, wenn
1. ein Gegenstand aus einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangt,
2. der Erwerber Unternehmer ist,
3. der Erwerb für das Unternehmen erfolgt,
4. der Lieferer Unternehmer ist,
5. der Lieferer im Rahmen seines Unternehmens liefert,
6. die Lieferung gegen Entgelt erfolgt.
Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt.
► Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs
Der Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs bestimmt sich nach § 3d Satz 1 UStG.
Der Erwerb wird dort bewirkt, wo sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet.
Hier:
Schermbeck / Inland
§ 3d Satz 2 UStG greift nicht, weil Rens seine deutsche USt-IdNr. verwendet.
► Steuerbarkeit
Der innergemeinschaftliche Erwerb ist steuerbar nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG.
Eine Steuerbefreiung nach § 4b UStG greift nicht.
Der Regelsteuersatz beträgt 19 %.
Der ermäßigte Steuersatz greift nicht.
► Steuerschuldner
Steuerschuldner des innergemeinschaftlichen Erwerbs ist Rens.
Rechtsgrundlage:
► Bemessungsgrundlage des innergemeinschaftlichen Erwerbs
Nettoentgelt:
5.000 €
5.000 € × 19 %
=
950 €
► Steuerentstehung beim innergemeinschaftlichen Erwerb
Die Steuer entsteht mit Ausstellung der Rechnung am 05.03.
Rechtsgrundlage:
VAZ:
03
⇨ 6. Vorsteuerabzug aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb
Rens verwendet die Holzverstrebungen für seine steuerpflichtige Werklieferung an Thiesen.
Daher ist Rens zum Vorsteuerabzug aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb berechtigt.
Rechtsgrundlage:
950 €
⇨ 7. Zusammenfassung der Beträge
► Ausgangsumsatz Rens an Thiesen
Netto:
10.000 €
1.900 €
Davon:
- VAZ 01: 159,66 € aus Anzahlung
- VAZ 03: 1.740,34 € aus Restbetrag
► Innergemeinschaftlicher Erwerb Rens von Huise
5.000 €
950 €
950 €
VAZ:
03
⇨ Prüfungsschema Werklieferung
1. Liegt eine Lieferung oder sonstige Leistung vor?
2. Wird ein fremder oder eigener Stoff bearbeitet?
3. Wird ein fertiger Gegenstand hergestellt oder eingebaut?
4. Werklieferung nach § 3 Abs. 4 UStG prüfen.
5. Ort der Werklieferung bestimmen.
6. Steuerbarkeit prüfen.
7. Steuerbefreiung prüfen.
8. Bemessungsgrundlage und Umsatzsteuer berechnen.
9. Anzahlung gesondert prüfen.
⇨ Prüfungsschema innergemeinschaftlicher Erwerb
1. Gegenstand gelangt aus EU-Ausland ins Inland.
2. Erwerber ist Unternehmer.
3. Erwerb erfolgt für das Unternehmen.
4. Lieferer ist Unternehmer.
5. Lieferung erfolgt gegen Entgelt.
6. Ort nach § 3d UStG bestimmen.
7. Steuerbarkeit nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG.
8. Steuerbefreiung prüfen.
9. Steuer berechnen.
10. Vorsteuerabzug prüfen.
⇨ Merksätze
Werklieferung:
Material + Einbau + Herstellung eines Gegenstands.
Umsatzsteuer entsteht bereits bei Vereinnahmung.
Innergemeinschaftlicher Erwerb:
Ware kommt aus EU-Ausland nach Deutschland.
Die Erwerbsteuer und die Vorsteuer können sich bei voller Berechtigung neutralisieren.
Transportrechnung:
Nur Vorsteuerabzug, wenn die Rechnung auf den Unternehmer lautet und die Leistung an ihn erbracht wurde.
⇨ Klausurfallen
Prüfungsfalle Nr. 1:
Die Anzahlung nicht gesondert besteuern.
Bei Anzahlungen entsteht die Umsatzsteuer bereits im Zeitpunkt der Vereinnahmung.
Prüfungsfalle Nr. 2:
Transportleistung automatisch dem deutschen Unternehmer zuordnen.
Entscheidend ist, wer Auftraggeber und Rechnungsempfänger ist.
Prüfungsfalle Nr. 3:
Innergemeinschaftliche Lieferung beim deutschen Erwerber prüfen.
Beim deutschen Erwerber liegt kein igL, sondern ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor.
Prüfungsfalle Nr. 4:
Erwerbsteuer vergessen.
Beim innergemeinschaftlichen Erwerb entsteht Erwerbsteuer beim Erwerber.
Prüfungsfalle Nr. 5:
Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb vergessen.
Bei Verwendung für steuerpflichtige Ausgangsumsätze ist der Vorsteuerabzug möglich.