Gesetz

§ 4b UStG

Steuerbefreiung beim innergemeinschaftlichen Erwerb — Umsatzsteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Nach Feststellung der Steuerbarkeit ist zu prüfen, ob der Umsatz nach § 4 oder § 4b UStG steuerfrei ist.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 4b UStG steht in steuerstoff für Steuerbefreiung beim innergemeinschaftlichen Erwerb — Umsatzsteuergesetz und wird in 3 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Nach Feststellung der Steuerbarkeit ist zu prüfen, ob der Umsatz nach § 4 oder § 4b UStG steuerfrei ist.
  • Eine Steuerbefreiung nach § 4b UStG greift nicht.
  • § 4b UStG betrifft nur bestimmte innergemeinschaftliche Erwerbe.

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