§ 4b UStG
Steuerbefreiung beim innergemeinschaftlichen Erwerb — Umsatzsteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Nach Feststellung der Steuerbarkeit ist zu prüfen, ob der Umsatz nach § 4 oder § 4b UStG steuerfrei ist.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 4b UStG steht in steuerstoff für Steuerbefreiung beim innergemeinschaftlichen Erwerb — Umsatzsteuergesetz und wird in 3 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Nach Feststellung der Steuerbarkeit ist zu prüfen, ob der Umsatz nach § 4 oder § 4b UStG steuerfrei ist.
- Eine Steuerbefreiung nach § 4b UStG greift nicht.
- § 4b UStG betrifft nur bestimmte innergemeinschaftliche Erwerbe.
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.
- Prüfung von Ausgangsumsätzen, Lieferort und ReihengeschäftenUmsatzsteuerUmfassendes Prüfungsschema für umsatzsteuerliche Ausgangsumsätze: Leistungsart, Leistungsumfang, Ort, Zeitpunkt, Steuerbarkeit, Steuerbefreiung, Steuersatz, Bemessungsgrundlage, Verfügungsmacht sowie bewegte und unbewegte Lieferungen im Reihengeschäft.
- Binnenmarkt: Holzanbau, innergemeinschaftlicher Erwerb und WerklieferungUmsatzsteuerPrüfung einer Werklieferung im Inland mit Anzahlung sowie innergemeinschaftlichem Erwerb von Material aus Belgien.
- Binnenmarkt: Innergemeinschaftlicher Erwerb von Türen und VorsteueraufteilungUmsatzsteuerInnergemeinschaftlicher Erwerb mit teilweisem Vorsteuerabzug bei gemischt verwendeten Wirtschaftsgütern.