§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG
Bewertung (Abs. 1, Nr. 4) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG steht in steuerstoff für Bewertung (Abs. 1, Nr. 4) — Einkommensteuergesetz und wird in 5 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG.
- Die 1-%-Methode pauschaliert den privaten Nutzungsanteil eines betrieblichen Fahrzeugs. Voraussetzung ist regelmäßig eine betriebliche Nutzung von mehr als 50 %.
- § 8 EStG bestimmt, welche Vorteile als steuerpflichtige Einnahmen gelten und wie sie bewertet werden.
- Die Steuerbefreiung gilt für Vorteile, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Begünstigt sind insbesondere:
- Erläuterungen zur 1-%-Methode, Fahrtenbuchmethode, Fahrten zur regelmäßigen Tätigkeitsstätte und Kostendeckelung: BMF-Schreiben v. 24.1.2018, 21.9.2017, 5.6.2014, 18.11.2009 (BStBl 2009 I S. 535) und 1.4.2011 (BStBl 2011 I S. 301).
Passende Wissensbeiträge
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