Gesetz

§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG

Bewertung (Abs. 1, Nr. 4) — Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG steht in steuerstoff für Bewertung (Abs. 1, Nr. 4) — Einkommensteuergesetz und wird in 5 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG.
  • Die 1-%-Methode pauschaliert den privaten Nutzungsanteil eines betrieblichen Fahrzeugs. Voraussetzung ist regelmäßig eine betriebliche Nutzung von mehr als 50 %.
  • § 8 EStG bestimmt, welche Vorteile als steuerpflichtige Einnahmen gelten und wie sie bewertet werden.
  • Die Steuerbefreiung gilt für Vorteile, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Begünstigt sind insbesondere:
  • Erläuterungen zur 1-%-Methode, Fahrtenbuchmethode, Fahrten zur regelmäßigen Tätigkeitsstätte und Kostendeckelung: BMF-Schreiben v. 24.1.2018, 21.9.2017, 5.6.2014, 18.11.2009 (BStBl 2009 I S. 535) und 1.4.2011 (BStBl 2011 I S. 301).

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