Gesetz

§ 6 Abs. 2a EStG

Bewertung (Abs. 2a) — Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

2) Vorräte - FIFO steuerlich unzulässig, LIFO zulässig (§ 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG); UV-Teilwertabschreibung als Wahlrecht (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG). 6) Sammelposten (§ 6 Abs. 2a EStG) - Kein Einzelabgang; AfA stur 1/5 p. a. unabhängig von Schaden/Verkauf einzelner WG.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 6 Abs. 2a EStG steht in steuerstoff für Bewertung (Abs. 2a) — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • FIFO steuerlich unzulässig, LIFO zulässig (§ 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG); UV-Teilwertabschreibung als Wahlrecht (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG).
  • Krypto-Zahlung oder Krypto-zu-Krypto = Tausch; Erlös = Marktwert der erhaltenen Gegenleistung (§ 6 Abs. 6 EStG; BMF 10.05.2022).

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