Gesetz

§ 6 Abs. 5 EStG

Bewertung (Abs. 5) — Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

ERBFALL Gehen Besitzunternehmen und GmbH-Beteiligung einheitlich auf einen Alleinerben über, kann der Betrieb grundsätzlich nach § 6 Abs. 3 EStG zu Buchwerten fortgeführt werden.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 6 Abs. 5 EStG steht in steuerstoff für Bewertung (Abs. 5) — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Gehen Besitzunternehmen und GmbH-Beteiligung einheitlich auf einen Alleinerben über, kann der Betrieb grundsätzlich nach § 6 Abs. 3 EStG zu Buchwerten fortgeführt werden.

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