§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG
Bewertung (Abs. 1, Nr. 1a) — Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Das BMF-Schreiben vom 26.01.2026 konkretisiert die Abgrenzung zwischen sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand, Anschaffungskosten (AK), Herstellungskosten (HK) und anschaffungsnahen Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG. Nicht unter § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG fallen insbesondere - bereits nach allgemeinen Grundsätzen als Erweiterung einzuordnende HK und - isolierte, jährlich übliche Erhaltungsarbeiten.
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Worum geht es?
§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG steht in steuerstoff für Bewertung (Abs. 1, Nr. 1a) — Einkommensteuergesetz und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Das BMF-Schreiben vom 26.01.2026 konkretisiert die Abgrenzung zwischen sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand, Anschaffungskosten (AK), Herstellungskosten (HK) und anschaffungsnahen Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG.
- Nicht unter § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG fallen insbesondere
- Greift § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG innerhalb des Dreijahreszeitraums?
- Sofort abzugsfähig ist nur echter Erhaltungsaufwand. Dienen Maßnahmen der Betriebsbereitschaft, Erweiterung oder wesentlichen Verbesserung oder greift § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG, werden die Kosten regelmäßig nur über die Gebäude-AfA berücksichtigt.
- Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG gehören Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen eines Gebäudes zu den Herstellungskosten, wenn
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- Gebäudeaufwendungen: Erhaltungsaufwand, AK, HK oder anschaffungsnahe HK?ErtragsteuerKompakter Überblick zum BMF-Schreiben vom 26.01.2026 über die Abgrenzung von sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand, Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie anschaffungsnahen Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG.
- Herstellungskosten: Begriff, Umfang, Aktivierung und AbgrenzungHerstellungskostenHerstellungskosten erfassen Aufwendungen für die Herstellung, Erweiterung oder wesentliche Verbesserung eines Vermögensgegenstands. Der Beitrag erklärt Abgrenzung, Aktivierungspflichten und -wahlrechte, anschaffungsnahe Herstellungskosten, Gemeinkosten, Fremdkapitalzinsen sowie Besonderheiten bei immateriellen Vermögensgegenständen.
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