Kfz-Wertabgabe nach 1-%-Methode
Berechnung der privaten Kfz-Nutzung, USt-Aufteilung ⇨ 8921 0 / ⇨ 8924 0 und Kostendeckelung.
Tempo
Die 1-%-Methode pauschaliert den privaten Nutzungsanteil eines betrieblichen Fahrzeugs. Voraussetzung ist regelmäßig eine betriebliche Nutzung von mehr als 50 %.
1) 1-%-Wert (Privatfahrten)
- Bruttolistenpreis auf volle 100 € abgerundet × 1 % × Nutzungsmonate.
- 20-%-Abschlag für nicht vorsteuerbelastete Kosten kürzt die Bemessungsgrundlage USt.
- USt 19 % auf die verbleibende BMG vor Kostendeckelung.
2) Fahrten Wohnung / Betrieb (0,03 %)
- 0,03 % vom Bruttolistenpreis × Entfernungskilometer × Nutzungsmonate.
- Abzüglich Arbeitstage × Entfernung × 0,30 € (Entfernungspauschale).
- Differenz = nicht abzugsfähige Betriebsausgaben → außerbilanzielle Korrektur
per ⇨ 4679 0 an ⇨ 4680 0.
3) Kostendeckelung
- Mit Vorsteuer belastete Fahrzeugkosten netto = Gesamtfahrzeugkosten netto
abzüglich nicht mit Vorsteuer belastete Kosten.
- Maximalwert für die USt-Bemessungsgrundlage = 50 % der mit Vorsteuer belasteten
Fahrzeugkosten netto.
- Tatsächliche BMG ⇨ 8921 0 = Minimum aus 1-%-BMG und 50-%-Deckel.
4) DATEV-Konten
- ⇨ 8921 0 Unentgeltliche Wertabgaben Kfz 19 % USt.
- ⇨ 8924 0 Unentgeltliche Wertabgaben Kfz ohne USt.
- Differenz zwischen 1-%-Wert + Fahrten W/B und BMG ⇨ 8921 0 wird auf ⇨ 8924 0
ausgewiesen.
5) Typische Vorsteuer-Einordnung
- Ohne Vorsteuer: Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung, Schuldzinsen (regelmäßig).
- Mit Vorsteuer: Kraftstoff, Reparaturen, Wagenpflege (ordnungsgemäße Rechnung).
- Versicherungsentschädigungen als negativer Betrag erfassen.
Hinweis: Berechnung ist Arbeitshilfe — Bruttolistenpreis, Nutzungsmonate, Vorsteueranteile und DATEV-Buchungen fachlich prüfen.