Gesetz

§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Bewertung (Abs. 1, Nr. 5) — Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

5) Einlage & Teilwert - Zuführung aus Privatvermögen = Einlage (§ 4 Abs. 1 S. 8 EStG). - Mehr als 3 Jahre zwischen Anschaffung und Einlage → Teilwert zwingend (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 EStG); Teilwert ist neue AfA-Bemessungsgrundlage.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG steht in steuerstoff für Bewertung (Abs. 1, Nr. 5) — Einkommensteuergesetz und wird in 4 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Mehr als 3 Jahre zwischen Anschaffung und Einlage → Teilwert zwingend (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 EStG); Teilwert ist neue AfA-Bemessungsgrundlage.
  • Die Grenzen sollten jährlich überprüft werden. Bei erstmaliger zwingender Zuordnung ist grundsätzlich § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG zu beachten.
  • [1] § 4 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG; R 8.9 KStR 2015.
  • Mitunternehmer ist, wer Mitunternehmerinitiative entfalten kann und Mitunternehmerrisiko trägt. Beide Merkmale müssen im Gesamtbild vorliegen, können aber unterschiedlich stark ausgeprägt sein.

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Verwandte Fundstellen

Zurück zum Lexikon