Gesetz

§ 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG

Bewertung (Abs. 1, Nr. 3a) — Einkommensteuergesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Der Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens kann unterbleiben, wenn die jeweilige Ausgabe oder Einnahme den Betrag des § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG nicht überschreitet.

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Worum geht es?

§ 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG steht in steuerstoff für Bewertung (Abs. 1, Nr. 3a) — Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Der Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens kann unterbleiben, wenn die jeweilige Ausgabe oder Einnahme den Betrag des § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG nicht überschreitet.

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