§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Einlagen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 Hs. 1 EStG mit dem Teilwert für den Zeitpunkt der Zuführung anzusetzen. Der Teilwert ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. Dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt.
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Worum geht es?
§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Bei der Veräußerung von im Streitfall rund 1.500 geschenkt erhaltenen Europaletten fehlt es an der für die Annahme von Einkünften aus Gewerbebetrieb erforderlichen Gewinnerzielungsabsicht (FG Sachsen 1.7.26, 8 V 597/26).
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