Fundstelle

§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Steuerlich ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert nur zulässig, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. | Handelsrecht | Steuerrecht | | --- | --- | | § 253 Abs. 4 HGB | § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG | | Forderungen des Umlaufvermögens | Forderungen als Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens | | Abschreibung bei jeder Wertminderung | Teilwertabschreibung nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung | | Abschreibung zwingend | Wahlrecht | | Dauerhaftigkeit nicht erforderlich | Dauerhaftigkeit erforderlich | | Niederstwertprinzip | Teilwertprinzip | | Wertaufhellende Erkenntnisse bis zur Abschlussaufstellung berücksichtigen | Steuerliche Voraussetzungen eigenständig prüfen | | Keine Wahlmöglichkeit bei feststehender Wertminderung | Ausübung oder Nichtausübung des Wahlrechts möglich |

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Steuerlich ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert nur zulässig, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt.
  • | § 253 Abs. 4 HGB | § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG |
  • Steuerbilanz gesondert prüfen: Liegt eine voraussichtlich dauernde Wertminderung und damit ein Teilwertansatz nach § 6 EStG vor?

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