Fundstelle

§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG kann bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung der niedrigere Teilwert angesetzt werden. Da es sich steuerlich um ein Wahlrecht handelt, kann der steuerliche Ansatz vom zwingenden handelsrechtlichen Abschreibungsgebot abweichen. 1. Gehört der Vermögensgegenstand zum Umlaufvermögen? 2. Wie hoch sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten? 3. Gibt es einen Börsenpreis? 4. Falls nein: Gibt es einen Marktpreis? 5. Falls nein: Welcher Wert ist beizulegen? 6. Ist Beschaffungs- oder Absatzmarkt maßgeblich? 7. Liegt der ermittelte Wert unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten? 8. Falls ja: zwingende Abschreibung auf den niedrigeren Wert. 9. Steuerbilanz gesondert prüfen: Liegt eine voraussichtlich dauernde Wertminderung und damit ein Teilwertansatz nach § 6 EStG vor?

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Steuerbilanz gesondert prüfen: Liegt eine voraussichtlich dauernde Wertminderung und damit ein Teilwertansatz nach § 6 EStG vor?

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