§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG
Vorsteuerabzug (Abs. 1, Satz 1, Nr. 1) — Umsatzsteuergesetz
Gesetzeswortlaut
§ 15 UStG · Vorsteuerabzug
Absatz 1 · Satz 1
Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: 1. die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind.
Amtlicher Gesetzestext · Gesetze im Internet · UStG – zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 29.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197)
Steuerstoff-Erklärung
Der Leistungsempfänger kann die von ihm nach § 13b UStG geschuldete Steuer nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG als Vorsteuer abziehen, wenn - die Leistung für sein Unternehmen ausgeführt wurde, - kein Ausschluss nach § 15 Abs. 2 UStG vorliegt, - kein sonstiges Abzugsverbot eingreift.
Worum geht es?
§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG steht in steuerstoff für Vorsteuerabzug (Abs. 1, Satz 1, Nr. 1) — Umsatzsteuergesetz und wird in 7 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Der Leistungsempfänger kann die von ihm nach § 13b UStG geschuldete Steuer nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG als Vorsteuer abziehen, wenn
- kein Ausschluss nach § 15 Abs. 2 UStG vorliegt,
- Verwendet er die Beratungsleistung ausschließlich für steuerfreie Heilbehandlungen, ist die Steuer nach § 15 Abs. 2 UStG grundsätzlich nicht als Vorsteuer abziehbar.
- Für Grundstücke gilt die Sonderregelung des § 15 Abs. 1b UStG.
- ⇨ 50. Grundschema nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.
- Reverse Charge, Steuersatz, Bemessungsgrundlage und VorsteuerabzugUmsatzsteuerUmsatzsteuerliche Prüfung von § 13b UStG, Steuersätzen, Bemessungsgrundlage, Unternehmenszuordnung, Vorsteuerabzug, Ausschlussumsätzen und Vorsteueraufteilung.
- Steuerentstehung, Anzahlungen und Vorsteuerabzug nach §§ 13 und 15 UStGUmsatzsteuerSollbesteuerung, Leistungszeitpunkt, Teil- und Anzahlungen, Voraussetzungen und Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs sowie Aufteilung und besondere Vorsteuerausschlüsse.
- Gebäude: Vorsteuerabzug nach Verwendungsabsicht und Berichtigung nach § 15a UStGUmsatzsteuerVorsteueraufteilung bei gemischt geplanter Gebäudevermietung und spätere Vorsteuerberichtigung bei abweichender tatsächlicher Erstverwendung.
- Beschränkung des Vorsteuerabzugs: geringe Ursache – große WirkungUmsatzsteuerKompakter Praxisüberblick zu § 15 UStG: Bewirtung, steuerfreie Ausgangsumsätze, gemischt genutzte Grundstücke, Auslandsumsätze und Vorsteuerberichtigung bei späterer Nutzungsänderung.
- Vorsteuerabzug trotz verspäteter Rechnung – EuG-Urteil T-689/24UmsatzsteuerDas EuG hält einen Vorsteuerabzug für den Zeitraum der Leistung für möglich, wenn die Rechnung erst im Folgemonat, aber noch vor Abgabe der betreffenden Steuererklärung vorliegt. Das Urteil wird jedoch im Verfahren C-167/26 RX überprüft.
- Umsatzsteuer – Vorsteuerabzug: Voraussetzungen, Leistung für das Unternehmen und ZuordnungUmsatzsteuerPrüfungsschema zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG: gesetzlich geschuldete Steuer, ordnungsgemäße Rechnung, Leistungsempfänger, Unternehmensbezug, teilunternehmerische Verwendung und Zuordnungsregeln.
- Welche Kombination ist für den Vorsteuerabzug aus einer geleisteten Anzahlung grundsätzlich erforderlich?UmsatzsteuerAnzahlungen · mittel
Verwandte Fundstellen
- § 15 Abs. 1a UStG – Vorsteuerabzug (Abs. 1a) — Umsatzsteuergesetz
- § 15 Abs. 1b UStG – Vorsteuerabzug (Abs. 1b) — Umsatzsteuergesetz
- § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG – Vorsteuerabzug (Abs. 1, Nr. 1) — Umsatzsteuergesetz
- § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG – Vorsteuerabzug (Abs. 1, Nr. 3) — Umsatzsteuergesetz
- §15 Abs.1 Nr.4 UStG – Vorsteuerabzug (Abs.1, Nr.4) — Umsatzsteuergesetz
- § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG – Vorsteuerabzug (Abs. 1, Satz 1, Nr. 2) — Umsatzsteuergesetz
- § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG – Vorsteuerabzug (Abs. 1, Satz 1, Nr. 3) — Umsatzsteuergesetz
- § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG – Vorsteuerabzug (Abs. 1, Satz 1, Nr. 4) — Umsatzsteuergesetz
- § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG – Vorsteuerabzug (Abs. 1, Satz 2) — Umsatzsteuergesetz
- § 15 Abs. 1 UStG – Vorsteuerabzug (Abs. 1) — Umsatzsteuergesetz
- § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG – Vorsteuerabzug (Abs. 2, Satz 1, Nr. 1) — Umsatzsteuergesetz
- § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG – Vorsteuerabzug (Abs. 2, Satz 1, Nr. 2) — Umsatzsteuergesetz
- § 15 Abs. 2 UStG – Vorsteuerabzug (Abs. 2) — Umsatzsteuergesetz
- § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG – Vorsteuerabzug (Abs. 3, Nr. 1) — Umsatzsteuergesetz
- § 15 Abs. 3 UStG – Vorsteuerabzug (Abs. 3) — Umsatzsteuergesetz
- § 15 Abs. 3 UStG i. V. m. § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG – Vorsteuerabzug (Abs. 3) — Umsatzsteuergesetz · Steuerbefreiungen (Nr. 1) — Umsatzsteuergesetz
- § 15 Abs. 4 UStG – Vorsteuerabzug (Abs. 4) — Umsatzsteuergesetz
- § 15 UStG – Vorsteuerabzug — Umsatzsteuergesetz
- § 15 UStG; § 3 Abs. 9a UStG – Vorsteuerabzug — Umsatzsteuergesetz · Lieferung und sonstige Leistung (Abs. 9a) — Umsatzsteuergesetz